Burgenlands Staatsverweigerer: Bedingte Haft für Paar

Burgenlands Staatsverweigerer: Bedingte Haft für Paar
59-Jährige und ihr Lebensgefährte sollen Global Common Law Court unterstützt haben. Urteile sind nicht rechtskräftig.

Sie sollen eine staatsfeindliche Verbindung unterstützt und unter anderem einen Immobilienmakler erpresst haben: Am Donnerstag mussten sich eine 59-jährige Pensionistin sowie ihr 61-jähriger Lebensgefährte – er ist ebenfalls Pensionist – als mutmaßliche Staatsverweigerer vor einem Geschworenensenat am Landesgericht Eisenstadt verantworten. Beide zeigten sich geständig.

Die Angeklagte soll sich unter anderem von Anfang bis Mitte 2017 der Vereinigung Global Common Law Court (GCLC) „sehr stark angenähert“ haben, erklärt der Staatsanwalt. „Es handelt sich dabei um eine Art ,Fantasiegericht’, das der Ansicht ist, dass herkömmliche Gerichte nicht gültig seien und man sich selbst eine Rechtsordnung zimmern könne“, erläutert der Ankläger.

"Das war Schwachsinn"

Um eine „Lebendmeldung“ der Vereinigung zu unterschreiben, sei das Paar sogar nach Malta gereist. „Was wollten Sie damit bezwecken“, will eine Geschworene wissen. „Das bedeutet, dass wir leben.“ Die Richterin fragt nach: „Ohne Lebendmeldung leben Sie nicht?“. Die Angeklagte gibt sich kleinlaut. „Heute weiß ich, dass das Schwachsinn war.“

Die 59-Jährige soll auch bei Veranstaltungen der Staatsverweigerer-Gruppierung dabei gewesen sein. Bereits 2015 habe sie an einem „Aufklärungswochenende“ teilgenommen, bei dem die „Präsidentin des Staatenbundes“ Österreich, Monika U., einen Vortrag gehalten habe. U. wurde, wie berichtet, 2018 nicht rechtskräftig wegen Hochverrates zu 14 Jahren Haft verurteilt.

Auch der Lebensgefährte der 59-Jährigen sei bei Treffen staatsfeindlicher Verbindungen dabei gewesen.

"Das klingt sehr schlimm, dafür schäme ich mich"

Der 59-Jährigen wird auch vorgeworfen, sie hätte versucht, einen Bankdirektor, einen Versicherungs- und einen Immobilienmakler zu erpressen. Einmal soll auch ihr Lebensgefährte ein Erpressungsschreiben verschickt haben.

Aufgrund eines „verschwundenen Wechsels“ habe sie sich „entehrt“ gefühlt, sagte die Beschuldigte. Da soll sie begonnen haben, Forderungen an den Leiter des Geldinstitutes zu stellen. 10.000 Euro sollte er zahlen, andernfalls werde er in das „nationale und internationale Schuldenregister“ eingetragen. „Da war schon eine gewisse Bedrohung zu erkennen“, schildert eine Bankangestellte, die als Zeugin geladen war. Auch dem Immobilienmakler, der eine Liegenschaft der Beschuldigten verkaufen sollte, soll die 59-Jährige gedroht haben. Er habe das Grundstück bei den Interessenten schlecht gemacht und sollte deshalb 30.000 Euro leisten.

„Mein Vorgesetzter und ich haben das Schreiben einem Anwalt gezeigt und der hat gleich gesagt: ,Das sind Staatsverweigerer, das müssen wir an die Staatsanwaltschaft geben’“, schildert der Makler.

„Das klingt sehr schlimm, dafür schäme ich mich“, sagt die Angeklagte vor Gericht. Damals sei ihr nicht bewusst gewesen, dass sie etwas Falsches mache. Erst später habe sie erkannt, dass es sich bei der Vereinigung um ein Geschäftsmodell handle. Sie sei froh gewesen, als die Polizei gekommen sei und alle Schreiben mitgenommen habe. Warum sie dann aber im März dieses Jahres noch einmal eine Datenspeicherkarte des Global Common Law Court gekauft habe, will die Richterin wissen. „Ich habe 40 oder 50 Euro gespendet. Die Leute haben im Internet gejammert, dass sie kein Geld haben. Ich habe da eine soziale Problematik, dass ich helfen muss“, rechtfertigt sich die Angeklagte.

Die Frau wurde zu 14 Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 2.880 Euro verurteilt, der Mann zu zehn Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 960 Euro. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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