Burgenland will Jagd auf ausgesetzte Fasane und Rebhühner beenden

Burgenland will Jagd auf ausgesetzte Fasane und Rebhühner beenden
Aussetzen von Flugwild soll bald verboten werden, allerdings mit Ausnahmen. Fasane werden ausgesetzt, um sie zu bejagen.

Tierrechtsaktivisten kritisieren seit Jahrzehnten die Praxis einiger Jäger. Der Protest zeigte bei SPÖ-Landesrätin Astrid Eisenkopf Wirkung: Eine Novelle des Jagdgesetzes soll künftig das Aussetzen von Fasan, Ente und Rebhuhn verbieten. Derzeit befindet sich der Vorschlag in Begutachtung.

„Wir haben eine Stellungnahme abgegeben“, sagt Landesjägermeister Roman Leitner. Schon jetzt gab es im Jagdgesetz Vorschriften für das Aussetzen von Flugwild, etwa eine Frist von mehreren Wochen vor der Schusszeit. Einfach Vögel frei zu lassen und sofort zu schießen, war schon bisher verboten.

„Uns stört vor allem die Anlassgesetzgebung. Außerdem war wichtig, dass in der Novelle das Aussetzen von Federwild für Bestandsstützung und Wiederansiedlung genehmigt wird“, sagt Leitner.

Wer wird Gutachter?

So sei es etwa möglich, Rebhühner in Revieren wieder anzusiedeln. Die Entscheidung sollen laut Novelle Sachverständige der Behörde übernehmen. „Wir glauben, das ist nicht praktikabel, hier sollten Funktionäre des Jagdverbandes in den Bezirken zuständig sein, die kennen die Gegebenheiten“, sagt Leitner.

Dem kann Eisenkopf jedoch wenig abgewinnen: „Durch diese Konstellation wäre es möglich, dass Antragsteller und ,Gutachter‘ ein und dieselbe Person sind. Nachhaltiges Wildtiermanagement kann aus meiner Sicht nur durch unabhängige Gutachter sichergestellt werden“, sagt sie.

Aussetzen nur, wenn Population bedroht ist

Im Gesetzesentwurf sei das Aussetzen von Niederwild nur noch dann erlaubt, wenn die Population bedroht ist. „Weil es keine andere wildbiologische, waidmännische und tierschutzrechtliche Begründung gibt“, betont die Landesrätin. Die Grünen sprechen von einem „großen Erfolg für den Tierschutz“ und dem „Ende der unwürdigen Jagd auf Zuchttiere im Burgenland“.

Die Begutachtungsfrist für den Entwurf läuft heute aus. Danach werden abgegebene Stellungnahmen eingearbeitet. Erst dann wird eine Regierungsvorlage im Landtag eingebracht.

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