Burgenland muss Investor Tojner keinen Schadenersatz zahlen

Burgenland muss Investor Tojner keinen Schadenersatz zahlen
OGH hat Tojners Revision abgewiesen. Zuletzt ging es nur noch um 15.000 Euro. Dieses Verfahren war aber nur ein Anhängsel im Rechtsstreit um frühere Wohnbaugesellschaften, wo es um bis zu 180 Millionen Euro gehen könnte.

Es ging vergleichsweise nur um Peanuts, dennoch wollte Investor Michael Tojner im Streit mit dem Land Burgenland, respektive LH Hans Peter Doskozil nicht klein beigeben - und ging bis zum Obersten Gerichtshof.

Der OGH hat nun aber Tojners Revision gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien, das dem Land zuvor recht gegeben hatte, als nicht zulässig zurückgewiesen.  

Tojner hat seine Schadenersatzklage gegen das Burgenland in der Causa Pannonia, Riedenhof und Gesfö damit endgültig verloren, wie der Standard berichtete.

Der nun erledigte Rechtsstreit ist ein Appendix der großen - und immer noch anhängigen - Auseinandersetzung zwischen dem Milliardär und dem Land Burgenland rund um die drei früheren gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften Pannonia, Riedenhof und Gesfö. 

Tojner hatte vom Land zunächst einen Millionenbetrag - der im Laufe der Jahre auf 103.295 Euro sank - als Schadenersatz gefordert, weil die Strafanzeige gegen ihn rund um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Wohnbaugesellschaften Pannonia, Riedenhof und Gesfö an Medien weitergegeben wurde, bevor er selbst davon wusste. 

Er sah sich darin in seiner Reputation geschädigt und beklagte hohe Kosten für Beratungs- und PR-Unternehmen. 

Dieses Nebenverfahren vor dem Landesgericht Eisenstadt lief seit 2021, die Strafanzeige gegen Tojner hatte das Land bereits 2019 eingebracht.

Das Landesgericht Eisenstadt hatte Tojner zunächst teilweise recht gegeben und ihm einen Schadenersatz von 15.000 Euro zugesprochen, gegen den das Land aber erfolgreich beim Oberlandesgericht Wien berief. 

Nun hat der OGH Tojners Revision zurückgewiesen, denn eine solche sei nur bei Entscheidungen zulässig, denen „zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung“ zukomme. 

Was Johannes Zink, Anwalt des Landes, nach der OLG-Entscheidung im heurigen Frühjahr sagte, gilt noch immer: „Wir haben vollständig gewonnen“.

Wie das große Duell ausgeht, ist aber auch nach sechs Jahren noch ungeklärt: Die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in dieser Causa laufen noch immer. Dabei geht es um die vor rund zehn Jahren erfolgte Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Wohnbaugesellschaften Pannonia, Riedenhof und Gesfö. 

Der Investor, so der Vorwurf des Landes, habe damals viel zu geringe Abschlagszahlungen ans Burgenland  geleistet. 
Das weist Tojner ebenso zurück wie die vom Land angeführte Schadenssumme von bis zu 180 Millionen Euro. 

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