Burgenland: Bürgermeisteramt wird für Quereinsteiger geöffnet

Was die Gemeindefinanzen betrifft, liegen Regierung und Opposition seit bald zwei Jahren über Kreuz. Was das Gemeinderecht betrifft, präsentierten die rot-grüne Koalition und die Volkspartei am Donnerstag hingegen in trauter Dreisamkeit ein umfangreiches Paket, das in der Landtagssitzung am kommenden Donnerstag beschlossen werden soll.
Blau ist Rot nicht grün
Fast zwei Jahre ist eine Vielzahl von Gesetzen – von der Gemeindeordnung bis zum Gemeindefondsgesetz – verhandelt worden, sagte SPÖ-Klubchef Roland Fürst. Am Ende, ergänzte sein ÖVP-Kollege Bernd Strobl, stehe ein „gelungener Wurf“. Dieser erleichtere es Menschen, „sich in der Kommunalpolitik zu engagieren“, hofft Wolfgang Spitzmüller, Klubchef der Grünen.
Anfangs sei die FPÖ noch eingebunden gewesen, erzählte Fürst auf Nachfrage, zuletzt sei es aber kaum noch möglich gewesen, mit den Blauen zu verhandeln. Für die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag reichen die Stimmen der ÖVP.
Die wichtigsten Änderungen im Detail:
Schon jetzt ist innerhalb der letzten zwölf Monate vor der Kommunalwahl ein Bürgermeisterwechsel möglich. Anders als im Rahmen der regulären Kommunalwahlen, bei denen Ortschefs direkt vom Volk gewählt werden, reicht dafür eine Mehrheit im Gemeinderat.
Der oder die Neue muss aber schon im Gemeinderat sein oder zumindest auf der Gemeinderatswahlliste stehen. Das ist künftig nicht mehr Voraussetzung.
Nun sollen im letzten Jahr vor dem regulären Urnengang auch Personen außerhalb des Gemeinderats zum Bürgermeister gewählt werden können. Diese Regelung soll den Kreis der Kandidaten erweitern, zumal es immer schwieriger werde, Menschen für die Kommunalpolitik zu gewinnen.
Die Kompetenzen für den Ortschef oder die Ortschefin ohne Mandat sind allerdings – auf Wunsch der ÖVP – beschränkt. Sie haben kein Stimmrecht im Gemeinderat und dürfen keine Vergaben oder Personalentscheidungen ohne Gemeinderatsbeschluss treffen.
Eine weitere Neuerung betrifft die Ortsvorsteher. Bürgermeister können künftig eine Vertrauensperson als Ortsvorsteher bestimmen, die ebenfalls nicht dem Gemeinderat angehören muss. Dies sei eine wesentliche Verbesserung für Gemeinden mit mehreren Ortsteilen, die es vor allem im Südburgenland gibt, so der Ollersdorfer Ortschef Strobl. Der Bürgermeister kann diesen Ortsvorstehern das Vertrauen auch wieder entziehen.
Vor dem Hintergrund der aktuell angespannten Finanzlage vieler Gemeinden können Kommunen, deren Haushalt konsolidiert werden muss, künftig Kredite auch für den laufenden Betrieb aufnehmen, wenn keine andere Bedeckung besteht. Damit soll die kurzfristige Liquidität gesichert sein.
Die Höhe der Kredite sei nicht limitiert, erklärte Strobl auf KURIER-Nachfrage. Derzeit befinden sich rund 30 der 171 Gemeinden im Konsolidierungsprozess. Gelder aus dem Gemeindefondsgesetz sind bisher übrigens noch nicht geflossen.
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