BEWAG-Prozess endet mit vier Schuldsprüchen

Die früherenVorstände Lukits und Münzenrieder beim Prozessbeginn im März
Von den neun Angeklagten wurden vier schuldig gesprochen, für fünf gab es Freisprüche. Urteile nicht rechtskräftig.

28 Tage hat sich ein Schöffensenat in Eisenstadt mit Bestechungs- und Untreuevorwürfen rund um ein Windkraftprojekt der BEWAG in Ungarn befasst. Am Mittwoch wurden die Urteile verkündet. Ex-BEWAG-Vorstand Hans Lukits und drei Mitangeklagte wurden schuldig gesprochen und zu Geld- sowie bedingten Haftstrafen verurteilt. Sein Kollege Josef Münzenrieder sowie vier Mitangeklagte wurden freigesprochen.

Die Ankläger der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatten den Vorwurf erhoben, dass rund um das Projekt Schmiergeldzahlungen geflossen sein sollen. Mittels Bestechung von Mitarbeitern der ungarischen Energiebehörde und des Netzbetreibers E.ON habe man sich den für das Projekt wichtigen Netzanschluss für den geplanten Windpark bei Bogyoszló und die Einspeislizenz ins ungarische Stromnetz sichern wollen, lautete ein Vorwurf der Anklage.

Firmen aus der Hochegger-Gruppe

Mit der Umsetzung des Windpark-Projekts wurden damals BEWAG-Töchter sowie Firmen aus der Hochegger-Gruppe betraut, wobei die "Hochegger-Seite" der BEWAG die notwendigen Genehmigungen zum Netzanschluss und zur Stromeinspeisung verschaffen sollten. Zwei Vorständen einer damaligen BEWAG-Tochter wurde vorgeworfen, 180.000 Euro zur Bezahlung an eine Hochegger-Firma für einen letztlich "wertlosen" Netzanschlussvertrag freigegeben zu haben.

2008 sollen 1,26 Mio. Euro auf ein Konto der Hochegger-Gruppe geflossen sein, wobei die zwei Vorstände einer weiteren BEWAG-Tochter, die diese Überweisung veranlassten, gewusst haben sollen, dass es sich um eine "pflichtwidrige Zahlung" handle. Den beiden BEWAG-Vorständen wiederum legte die Anklage zur Last, dass sie im August 2008 die Überweisung von 2,6 Mio. Euro auf das Konto jenes Tochterunternehmens angeordnet haben sollen, das die 1,26 Mio. Euro an die Hochegger-Firma bezahlte. Die 1,26 Millionen seien nach Ansicht der Staatsanwaltschaft "im Kreis geschickt" worden, indem man sie nach Zypern und weiter nach Liechtenstein überwies, wo das Geld letztlich verschwand.

2010 waren zudem von der BEWAG insgesamt 2,1 Mio. Euro in zwei Tranchen auf ein Treuhandkonto überwiesen worden, Begünstigte war eine Hochegger-Firma. Dieses Geld sei jedoch wieder rückgebucht worden. Zuvor hatte die ungarische Energiebehörde die Ausschreibung zur Vergabe der Einspeislizenz annulliert. Den beiden Ex-BEWAG-Vorständen wurde auch vorgeworfen, dem Aufsichtsrat Informationen zum Projekt vorenthalten und damit gegen das Aktiengesetz verstoßen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft stützte ihre Vorwürfe zum Teil auf Aussagen, die einer der Angeklagten, der Geschäftsführer eines Hochegger-Ablegers in Ungarn war, bei seiner ersten Befragung durch die Polizei gemacht hatte. Damals habe er von Schmiergeldzahlungen gesprochen. Vor Gericht änderte der Mann seine Verantwortung um 180 Grad und sagte aus, er habe sich die Vorwürfe wegen privater Probleme "zusammengereimt".

Angeklagte beteuern ihre Unschuld

Die Angeklagten hatten im Zuge des Prozesses stets ihre Unschuld betont. Er habe in 30 Jahren Vorstandstätigkeit niemals angeordnet oder auch nur geduldet, "auch nur einen Cent Schmiergeld zu bezahlen", stellte etwa Ex-BEWAG-Chef Lukits in seinem Schlusswort fest. Er habe auch "nie eine Untreuehandlung begangen". Münzenrieder betonte, er sei sich "keiner Schuld bewusst", er würde aber aus heutiger Sicht gegenüber dem Aufsichtsrat anders handeln.

Das Verfahren gegen den elften Angeklagten, Peter Hocheggers Bruder Paul, wurde schon am ersten Verhandlungstag von der Hauptverhandlung abgetrennt, nachdem dieser aus gesundheitlichen Gründen, wie mitgeteilt wurde, nicht zum Prozess erschienen war. In der Schlussphase wurde der Prozess gegen einen BEWAG-Manager durch Diversion erledigt, wobei sich der Angeklagte bereit erklärte, 43.000 Euro Schadenswiedergutmachung zu leisten.

In den am Dienstag gehaltenen Plädoyers präsentierten beide Seiten nochmals ihre Argumente. Der Schöffensenat fällte am Mittwoch schließlich nach rund dreistündiger Beratung vier Schuldsprüche: Lukits wurde zu 15 Monaten bedingter Haft und 21.600 Euro Geldstrafe verurteilt, die anderen drei Angeklagten erhielten Geld- sowie bedingte Haftstrafen im Ausmaß von 10 bis 13 Monaten. Die vier Verurteilten müssen zudem der Energie Burgenland AG als Privatbeteiligter im Verfahren 342.000 Euro zur ungeteilten Hand zahlen.

"Der Umstand, dass Zahlungen zu Bestechungszwecken erfolgt sind, war eigentlich für uns unbestritten"

"Der Umstand, dass Zahlungen zu Bestechungszwecken erfolgt sind, war eigentlich für uns unbestritten", sagte Karin Lückl, die Vorsitzende des Schöffensenats, in ihrer Urteilsbegründung. Die Freisprüche seien teilweise mangels eines Schuldnachweises und teilweise aus rechtlichen Gründen erfolgt.

Der Senat sei "zum Schluss gekommen, wenn man so etwas durchführen möchte, dass man nicht jedermann etwas sagen wird, sondern nur jenen, die man zur Durchführung braucht", erläuterte Lückl. Deshalb seien einige Angeklagte im Zweifel freigesprochen worden. So habe etwa Münzenrieder an Besprechungen teilgenommen, aber wesentliche Mails nicht erhalten. "Sie haben die Entscheidungen mitgetragen, aber es ist immer die Frage, auf welcher Informationsgrundlage", sagte die Vorsitzende zum Ex-BEWAG-Vorstand.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig: Lukits und zwei weitere Mitangeklagte legten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein. Die vierte Verurteilte erbat sich Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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