Ab 1. Mai tritt Fahrverbot an Grenzübergängen im Burgenland wieder in Kraft

Ab 1. Mai tritt Fahrverbot an Grenzübergängen im Burgenland wieder in Kraft
Die Ausnahmeregelung für Deutschkreutz, Klingenbach und Bonisdorf wird nicht verlängert, sagt Landesrat Dorner.

An den Grenzübergängen Klingenbach (Bezirk Eisenstadt), Deutschkreutz (Bezirk Oberpullendorf) und Bonisdorf (Bezirk Jennersdorf) im Burgenland gilt ab 1. Mai wieder ein Lkw-Fahrverbot.

Damit ende die Ausnahmeregelung für den Lkw-Verkehr und sie werde auch nicht verlängert, gab Verkehrslandesrat Heinrich Dorner (SPÖ) am Dienstag bekannt.

„Wir haben von Beginn an gesagt, dass die Aufhebung des Lkw-Fahrverbots nur eine temporäre Maßnahme sein wird, um die Situation am extrem belasteten Grenzübergang Nickelsdorf zu bewältigen“, so Dorner.

„Nachdem sich die Verkehrslage in den letzten Wochen normalisiert und entspannt hat, können wir jetzt wieder die seit Herbst letzten Jahres geltende Verbotsregelung für Lkw über 7,5 Tonnen an den genannten Grenzübergängen aktivieren.“

Entlastung der Staatsgrenzen

Die Regelung war beschlossen worden, um die burgenländischen Gemeinden an den Staatsgrenzen vom Schwerverkehr zu entlasten.

„Unser Ziel war und ist, unbegrenzten grenzüberschreitenden Transitverkehr nicht zuzulassen, sondern nur einen grenzüberschreitenden Quell- und Zielverkehr, der auch im Interesse der lokalen und regionalen Wirtschaft ist“, sagt Landesrat Dorner.

Im Vordergrund stehe, die Lärmbelästigung und die Luftverschmutzung in den vom Verkehr betroffenen Gemeinden deutlich zu senken und damit der Bevölkerung mehr Lebensqualität zu verschaffen.

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