Bürgermeister der Freistädte sind so frei, von der Landesspitze angelobt zu werden

Bürgermeister der Freistädte sind so frei, von der Landesspitze angelobt zu werden
In Eisenstadt und Rust ist Vereidigung im Stadtrecht verankert

Die beiden burgenländischen Freistädte Eisenstadt und Rust genießen bei der Angelobung der Bürgermeister ein Vorrecht: Während die Ortschefs der 169 anderen Gemeinden im Land nach der Direktwahl durch die Ortsbevölkerung von der jeweils zuständigen Bezirkshauptfrau oder dem Bezirkshauptmann angelobt werden, obliegt das in Eisenstadt und Rust dem Landeshauptmann.

Geregelt ist das im Stadtrecht der beiden Statutarstädte jeweils im § 9: „Der Bürgermeister und die Vizebürgermeister sind nach der Wahl vor Antritt ihres Amts vom Landeshauptmann (...) anzugeloben“. Weil sich Landeschef Hans Peter Doskozil nach einer Operation noch erholen muss, hat ihn Landeshauptmannstellvertreterin Astrid Eisenkopf (ebenfalls SPÖ) bei der Angelobung des wiedergewählten Eisenstädter Bürgermeisters Thomas Steiner (ÖVP) im Rathaus der Landeshauptstadt vertreten.

Der Ruster SPÖ-Stadtchef Gerold Stagl, der noch in die Stichwahl musste, soll laut Informationen aus dem Landhaus Anfang November angelobt werden.

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