Bei Streit über Aufnahme in Wählerlisten entscheiden Richter statt Politiker

Am 1. Oktober finden Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen statt
Brigitte Novosel folgt Erich Hahnenkamp an der Spitze der Landeswahlleitung.

Die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen finden am 1. Oktober statt – erstmals gibt es auch die Möglichkeit zur vorgezogenen Stimmabgabe am 22. September – aber wichtige Weichenstellungen folgen schon in den Sommermonaten. Der Countdown beginnt am 4. Juli, dem Tag der Ausschreibung des Urnengangs. Da steht schon die Zahl der zu vergebenden Gemeinderatsmandate fest (2012 waren es in den 171 Kommunen 3143). Spätestens bis 4. August müssen die Wahlvorschläge eingebracht werden. Bei der letzten Wahl 2012 hat bekanntlich die Marzer SPÖ die Liste um 20 Minuten zu spät angebracht und durfte deshalb gar nicht zur Wahl antreten.

Nebenwohnsitzer

Während dieser Fall solitär ist, gab es bei vergangenen Wahlen in unschöner Regelmäßigkeit ein Tauziehen um die Zahl der Wahlberechtigten. Grundlage dafür ist eine burgenländische Besonderheit, die auch "Nebenwohnsitzern" das Wahlrecht einräumt. Dann nämlich, wenn die Person die Gemeinde "zu einem Mittelpunkt ihrer wirtschaftlichen, beruflichen, familiären oder gesellschaftlichen Lebensverhältnisse" macht, "wobei zumindest zwei dieser Kriterien erfüllt sein müssen" (§17 der Gemeindewahlordnung). Das hat etwa dazu geführt, dass der Bürgermeister einer südburgenländischen Gemeinde auch in der Nachbargemeinde wählen durfte, oder in einer Gemeinde mit 800 Einwohnern 43 Wahlberechtigte von der Bezirkswahlbehörde wieder gestrichen wurden.

Der langjährige Landeswahlleiter Erich Hahnenkamp hegt aber die Hoffnung, dass sich Einsprüche diesmal in Grenzen halten – 2012 waren es 250 bis 300. Das hat mit einer Änderung des Instanzenzuges zu tun: Statt der politisch zusammengesetzten Bezirkswahlbehörde ist nunmehr das unabhängige Landesverwaltungsgericht letzte Instanz. Rechnet Präsident Manfred Grauszer mit vielen Beschwerden? "Das weiß ich nicht", aber er gehe davon aus, dass "die Bürgermeister so gescheit sind", parteipolitische Aufnahmen in die Wählerlisten zu vermeiden. 20 bis 30 Beschwerden wären "okay", mehr als 100 eine "Notsituation", denn die Behörde hat mitten in der Urlaubssaison nur elf Tage Zeit, Beschwerden zu erledigen.

Mit all diesen Fragen muss sich künftig Brigitte Novosel, Leiterin der Gemeindeabteilung im Landhaus, beschäftigen. Sie folgt Hahnenkamp an der Spitze der Landeswahlbehörde nach. Begründung: Hahnenkamp gehöre nicht mehr zur Gemeindeabteilung, sondern leite nun das neu geschaffene Hauptreferat Sicherheit.

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