Begas-Verkauf: Rauter hofft auf EU-Veto

Begas-Verkauf: Rauter hofft auf EU-Veto
Der Verkauf der Begas-Gemeindeanteile ans Land verstoße gegen EU-Recht, sagt der LBL-Chef. „Unsinn“, sagt das Land.

Wolfgang Rauter rastet nie: Der Obmann der Liste Burgenland (LBL) hat die Tage zwischen Weihnachten und Dreikönigstag genutzt, seinen Köcher mit neuen spitzen Pfeilen gegen den Verkauf der Begas-Gemeindeanteile aufzufüllen. Vielleicht auch deshalb, weil sein Weihnachtswunsch – die Landesregierung möge die Zeit für Gespräche mit ihm nutzen – unerfüllt blieb. „Es gibt sicher keine Verhandlungen mit Rauter“, betonte Hans Peter Doskozil, Büroleiter von SPÖ-Landeshauptmann Hans Niessl, auf KURIER-Anfrage.

Rauters Replik: Er ist überzeugt, der 51-Prozent-Anteil der 110 erdgasversorgten Gemeinden (GAV) an der Begas sei mehr als die 100,2 Millionen Euro wert, welche das Land zu zahlen bereit ist, um danach Bewag und Begas fusionieren zu können. Diese 50 bis 100 Millionen Euro mehr wären aber nur zu erlösen, hätten „Land und Begas mehreren Interessenten die Gelegenheit gegeben Anbote zu legen“. Rauter sieht darin einen „Verstoß gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs und das Beihilfeverbot“ und will die EU-Kommission anrufen. „Dieser Verkauf fliegt sicher“, gab sich Rauter am Mittwoch siegesgewiss.

Gutachten

„Sicher nicht“, konterte Engelbert Rauchbauer umgehend. Der Chef der Burgenländischen Landesholding, die als Käuferin der Begas-Mehrheit auftritt, stützt sich auf die zwei Gutachten von Deloitte und Romuald Bertl, die für Land und GAV die Bewertung durchgeführt haben. „Das ist ein Verkauf unter öffentlichen Vertragspartnern“, sieht Rauchbauer Rauter auf dem Holzweg. Für GAV-Aufsichtsratschef Günter Toth sind die 100,2 Millionen ein „sehr, sehr guter Wert.“

Nicht so für Rauter, der ankündigte, ein Interessent werde einzelnen Kommunen demnächst deutlich bessere Offerte legen. Einen weiteren Pfeil schießt Rauter in Richtung Gemeindeaufsicht: Der LBL-Chefstratege ist überzeugt, dass der Verkauf der Begas-Gemeindeanteile einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung bedarf. Dazu müssten aber auch die Bewertungs-Gutachten vorliegen. Andernfalls ortet Richter Rauter Amtsmissbrauch, den er anzeigen würde. Es bestehe in diesem Fall gar keine aufsichtsbehördliche Genehmigungspflicht, heißt es aus der Gemeindeaufsicht mit Verweis auf § 87 der Gemeindeordnung, die nur beim Verkauf „unbeweglicher Sachen“ eine Genehmigung vorsieht.

Energie-Fusion: Stichtag 15. Februar

Spannung Das Land will den 110 erdgasversorgten Gemeinden deren Begas-Mehrheit abkaufen, um Bewag und Begas zu fusionieren. Um sich die 25-prozentige Körperschaftssteuer zu sparen, müssen alle Gemeinden einzeln verkaufen. Bis 15. 2. 2012 haben sie fürs „Ja“ Zeit, 109 haben bereits zugestimmt. Darunter Großhöflein, wo Rauter aber durch Einleitung einer Volksabstimmung den Gemeinderatsbeschluss zunächst bis 15. Februar ausgesetzt hat. Fehlt auch nur eine Gemeinde, braucht es neue Verträge.

 

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