Begas-Verkauf in der Zielgeraden
Auf dem Weg zur Verschmelzung von Bewag und Begas ist das Land seit Mittwoch einen wichtigen Schritt weiter. Dennoch fehlt die Feierlaune, denn aus Sicht des Landes überschattet eine schlechte Nachricht zwei gute.
Die erste gute Nachricht fürs Land, das via Landesholding um 100,2 Millionen € die Begas-Mehrheit kaufen will, um einen größeren Energieversorger zu schmieden: Aus allen der 110 erdgasversorgten Gemeinden, die gemeinsam 51 Prozent an der Begas halten, liegen Gemeinderatsbeschlüsse vor, die den Verkauf befürworten.
Die zweite gute Nachricht aus Landeswarte: Die von Liste-Burgenland-Chef Wolfgang Rauter in Großhöflein geplante Volksabstimmung zum Verkauf wird in einem Gutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer zerzaust, der KURIER berichtete.
Mayer sagt, die Antragslisten seien nicht durchnummeriert und Namen würden fehlen. Rauter kontert, es fehle nur ein Name und außerdem sei es "geübte Praxis", nur die Unterzeichner eines Antrags fortlaufend zu nummerieren, nicht die Listen. In § 53 des Gemeindevolksrechtegesetzes steht aber: "Die Antragslisten sind fortlaufend zu nummerieren (...)". Für den Großhöfleiner SPÖ-Bürgermeister und das Land ist der Antrag damit nichtig und der seither auf Eis gelegte Gemeinderatsbeschluss zum Verkauf wieder gültig.
Abgabe
Am Donnerstag will Rauter trotzdem rund 450 Unterschriften zur Durchführung einer Volksabstimmung im Gemeindeamt deponieren. Mit dem zu erwartenden negativen Bescheid der Gemeinde möchte Rauter den Verfassungsgerichtshof befassen: "Wir werden sehen, wer Recht hat", vertraut der Richter aufs Höchstgericht. Freilich: Sollte es tatsächlich dazu kommen, dürfte die Fusion von Bewag und Begas längst abgeschlossen sein, am 30. Juni soll sie im Firmenbuch besiegelt werden – eine allfällige Rückabwicklung wäre langwierig und teuer.
Deshalb hat der politische Nobody Helmut Altenburger derzeit vielleicht bessere Karten als Rauter den Deal zu verzögern. Der Gemeinderat der Liste "Gemeinsam für Jois" hat am Montag ebenfalls den Antrag zur Einleitung einer Volksabstimmung eingebracht, weil man zu wenig über den Verkauf informiert worden sei. Bis 13. April haben er und seine Mitstreiter nun Zeit, rund 350 Unterschriften zu sammeln und damit eine Volksabstimmung herbeizuführen. Knapp 100 Unterschriften gebe es schon, bestätigt das Joiser Gemeindeamt.
Obwohl schon allein mit dem Antrag vom Montag der Verkaufs-Beschluss des Joiser Gemeinderates "vorerst keine Geltung" hat (§ 51 Gemeindevolksrechtegesetzes), geht das Land von 110 gültigen Gemeinderatsbeschlüssen für den Verkauf der Begas-Mehrheit aus. Ob diese Interpretation zulässig ist, gilt in Juristenkreisen als "sehr diffizile Rechtsfrage". Vielleicht ein Fall für weitere Gutachten.
Fusion: Riskantere Option wurde gewählt Das Land hat beim Kauf der Begas-Mehrheit von den 110 erdgasversorgten Gemeinden den riskanteren Weg gewählt: Um den Kommunen die 25-prozentige Körperschaftssteuer zu ersparen, mussten alle einzeln verkaufen. Schert auch nur eine Gemeinde aus, ist dieser Vertrag hinfällig. Dann müsste Plan B umgesetzt werden, der eigentlich Plan A war: Denn bei der grundsätzlichen Einigung auf die Fusion von Bewag und Begas vor einem Jahr war noch geplant, den Gemeinden die Mehrheit en bloc abzukaufen – dafür reicht eine 75-prozentige Zustimmung.
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