Bedarfszuweisungen als Fluch und Segen für Fußballvereine

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Arbeitersportverein Siegendorf muss zurückzahlen, ASV Draßburg wird gut bedient.

Zwölf Tagesordnungspunkte hat der Siegendorfer Gemeinderat unter SPÖ-Bürgermeisterin Rita Stenger in seiner Sitzung am Montagabend zu behandeln. Gleich unter Punkt 2 steht der Beschluss des „Darlehensvertrag ASV“ an. Vereinbart werden soll, dass der Fußballklub ASV Siegendorf über einen Zeitraum von längstens 40 Jahren rund 95.000 Euro an die Gemeinde zurückzahlt.

Als der damalige Regionalligist ASV im Vorjahr knapp vor dem wirtschaftlichen Aus stand, versprach das rote Land dem Arbeitersportverein 140.000 Euro an Bedarfszuweisungen, die von der Kommune vorfinanziert werden sollten.

Nach heftiger Kritik der Opposition in Gemeinde und Land, verzichtete der ASV-Vorstand auf die Bedarfszuweisung. Da hatte die Gemeinde allerdings schon deutlich mehr als die Hälfte überwiesen – diesen Betrag will man nun zurück.

Im neuen Vorstand des ASV, der nach dem Abstieg aus der Regionalliga nun in der Landesliga am Tabellenende herumkrebst, sieht man das nicht so eng wie die Gemeinde.

Tenor: Aktuell sei die Rückzahlung kein Thema, man werde sich zusammensetzen und darüber reden.

Ein anderer Arbeitersportverein ein paar Kilometer weiter muss sich derlei Sorgen nicht machen. Der ASV Draßburg, vor gut zwei Jahren noch bestplatzierter Klub aus dem Burgenland, mittlerweile aber zwei Mal en suite abgestiegen und nunmehr in der 2. Liga Mitte, hat im Vorjahr 150.000 Euro an Bedarfszuweisung vom Land bekommen. 

Absteiger gut dotiert

Heuer sind bisher 75.000 Euro geflossen. Ob‘s zum Jahresende eine zweite Tranche in gleicher Höhe geben wird, ist noch nicht fix, nach der bisherigen Praxis aber anzunehmen. Im Jahr 2023 durfte sich der Fußballverein in der 1.200-Einwohner-Gemeinde Draßburg über 50.000 Euro freuen, 2022 über 100.000.

Diese Zahlen stammen aus der Beantwortung einer Anfrage der Draßburger Opposition an SPÖ-Bürgermeister Christoph Haider.

Wofür braucht ein fünftklassiger Dorfklub derart ansehnliche Summen? Auf dem Weg nach oben leistete sich der ASV Draßburg als Grundeigentümer eine von der OSG errichtete schmucke Tribüne samt Kabinen. Mit den Bedarfszuweisungen werden diese Kosten abgestottert, bestätigt ein Mitglied des ASV-Vorstands dem KURIER.

Was das Land sagt

Welcher (burgenländische) Verein der RLO und der Landesliga bekommt heuer in welcher Höhe Bedarfszuweisungen, fragte der KURIER beim Land nach. Die Antwort: „Für 2025 können noch keine konkreten Beträge genannt werden, weil die zweite Tranche der Bedarfszuweisungen erst zum Jahresende festgelegt wird“. Grundsätzlich gebe es für RLO-Vereine einen einheitlichen Betrag für Nachwuchsförderung und Infrastruktur. „Bei Vereinen anderer Spielklassen richten sich Bedarfszuweisungen – wie der Name schon sagt – nach dem konkreten Bedarf, vor allem im Bereich der Infrastruktur.“

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