Zur Kasse gebeten wurden neben den Chefs auch deren Unternehmen. Die Verbandsgeldbußen reichen von 3.000 bis 29.200 Euro. Die Urteile sind in der Mehrzahl nicht rechtskräftig. Die Höhe der Strafe hängt von der Zahl der Absprachen und vom Einkommen der Beschuldigten ab, erläuterte die Richterin. Moderat ist also auch relativ.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat den Angeklagten wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei insgesamt 83 Vergabeverfahren in den Jahren 2012 bis 2017 vorgeworfen. Die Bauunternehmen sollen Vergabeverfahren beeinflusst haben, indem sie bei Projekten gemeinnütziger Siedlungsgenossenschaften, von Gemeinden und Privaten zugunsten der Teerag-Asdag Angebote vorgelegt haben.
Ursprünglich waren zwei weitere Baumanager angeklagt. Ein Verfahren wurde ausgeschieden und wird eigens abgehandelt. Der andere Angeklagte kam mit einer Diversion davon, weil ihm weniger als zehn Absprachen angelastet wurden.
Hadern mit der Zahl 10
Eine Diversion haben auch alle anderen Angeklagten angestrebt. Denn dann gibt‘s weder einen Schuldspruch noch eine formelle Verurteilung. Und das Strafregister bleibt blütenweiß.
Sie hätten nur mitgeboten, um nicht von den Einladungslisten der Bauherren zu fliegen, beteuerten die Baumanager. Anwalt Johannes Wutzlhofer, der zwei Geschäftsführer vertritt, betonte, seine Mandanten seien bei keiner einzigen Vergabe zum Zug gekommen und hätten keinen finanziellen Vorteil gehabt.
Richterin Falb versicherte zwar, sie habe sich „sehr lange mit dem Thema Diversion auseinandergesetzt“, aber letztlich sprächen „generalpräventive Erwägungen“ dagegen. Die Vielzahl der Fakten könne nicht ignoriert werden. Das „apodiktische Festhalten an zehn Fakten“ als informelle Grenze für eine Diversion hält Wutzlhofer indes für unbefriedigend.
Baukartelle gibt‘s übrigens bundesweit: Gegen rund 870 Beschuldigte wurde ermittelt, gegen 276 davon laufen die Ermittlungen noch. Die Verfahren gegen 597 Beschuldigte wurden großteils mittels Diversion erledigt – nicht so im Burgenland.
Kommentare