Baby gequält: Acht Jahre Haft für Mutter
Das Martyrium von Marilyn flog im Vorjahr auf. Der Vater wurde am Freitag freigesprochen. Der erst zwei Monate alte Säugling musste laut Gutachter „unfassbare Schmerzen erleiden“. Es gab kaum einen Knochen bei Marilyn, der nicht gebrochen war. Zum Schluss wurde dem Mädchen noch eine schwere Schädelverletzung zugefügt, indem sie vermutlich gegen die Wand oder den Boden geschleudert wurde. Am Freitag wurde die Mutter des Mädchens, die 23-jährige Melissa U., am Landesgericht Eisenstadt wegen fortgesetzter Gewaltausübung sowie wegen des schweren gewerbsmäßigen Betruges (sie hatte ungerechtfertigt die Mindestsicherung bezogen) zu acht Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Ihr Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Vater Marilyns, Rene H., wurde freigesprochen und enthaftet.
Hohes Strafausmaß
„Das Beweisverfahren hat für uns eindeutig ergeben, dass die Mutter der kleinen Marilyn die Verletzungen zugefügt hat“, begründete die Vorsitzendes des Schöffensenates, Richterin Birgit Falb, das Urteil. Das hohe Strafausmaß (der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Haft) solle „generalpräventive Wirkung“ zeigen. Die Angeklagte – sie hat drei Vorstrafen – habe während der Verhandlung oft gelogen, es habe zu viele Ungereimtheiten gegeben. So habe die Angeklagte am Beginn der Vernehmungen auch ihre Mutter belastet und dann gesagt, dass die Beschuldigungen gelogen waren. „Sie hat oft ihre Aussagen widerrufen“, erklärte auch ein ermittelnder Kriminalbeamter als Zeuge.
Auch am Freitag, dem dritten Prozesstag, verstrickte sich die Angeklagte in Widersprüche, bestritt aber, ihr Kind gequält zu haben. Und immer wieder brach sie in Tränen aus: „Ich liebe meine Kinder von ganzem Herzen. Ich weiß, ich war so eine schlechte Mutter.“
Wie Staatsanwalt Christian Petö in seinem Schlussplädoyer erklärte, gab es lediglich Indizien. „Das Problem ist, wir haben ein kleines Opfer, das nicht erzählen kann, was passiert ist. Es gibt auch keinen Zeugen, der etwas gesehen hat“, so Petö. Jedes einzelne Indiz habe aber ein Gesamtbild ergeben. Das sah auch die Vorsitzende des Schöffensenates so: „Dieses Gesamtbild hat gezeigt, dass die Angeklagte die Täterin ist“.
Untermauert sei das Urteil vom Sachverständigen-Gutachten, das der Angeklagten eine instabile Persönlichkeitsstörung attestierte.
Beim Vater habe man im Zweifel keine unterlassene Hilfeleistung angenommen, so Falb. Die schweren Verletzungen seien nicht sichtbar gewesen. „Wenn selbst weder die Ärzte im Spital noch der Kinderarzt Verletzungen festgestellt haben, wie soll das ein Elternteil wahrnehmen?“
Das Martyrium des Babys, das mit seinen Eltern im Südburgenland lebte, war im September des Vorjahres wegen eines stark geschwollenen Ohres aufgeflogen. Der Säugling schwebte in Lebensgefahr, die Eltern wurden verhaftet und waren bis Freitag in U-Haft. Marilyn und ihr zweijähriger Bruder sind nun bei Pflegeeltern untergebracht. Dauerfolgen bei Marilyn sind laut Gutachter „mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen“.
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