Aussetzverbot von Wildenten ist unter Beschuss
VonRoland PittnerNoch schwimmen die Enten in der Leitha bei Zurndorf und Nickelsdorf. Rund 700 Wasservögel wurden hier ausgewildert – für die Jagd. Die Praxis wurde schon in den vergangenen Jahren von Tierrechtsaktivisten angeprangert. Heuer gab es auch Anzeigen von den Grünen bei der Behörde. Danach hat das Land auf die ausgesetzten Enten reagiert. Noch im Herbst will die Landesregierung das Aussetzen von Wild für die Jagd gesetzlich unterbinden, der KURIER hat berichtet. Laut Landesrätin Astrid Eisenkopf ist auch der Jagdverband für dieses Verbot eingetreten, doch dort wusste man nichts vom Vorhaben des Landes.
Kritik
„Wir sind nicht in die Entscheidung eingebunden worden, wir haben es von einem Posting auf Facebook erfahren“, sagt Neusiedls Bezirksjägermeister Hannes Mosonyi im KURIER-Gespräch. Er kritisiert vor allem, dass hier kein Funktionär des Jagdverbandes in die Entscheidung der Landesregierung eingebunden oder zumindest angehört wurde.
„Es ist nicht richtig, dass irgendjemand nicht eingebunden oder nicht gefragt worden wäre. Viel mehr war man sich schnell einig, dass diese derzeit gesetzlich noch gedeckte Jagdpraxis nichts damit zu tun hat, womit sich die Jägerschaft im Burgenland als Ganzes identifiziert“, erklärt die Umweltlandesrätin. Auch außerhalb der Reviere würde diese Jagdpraxis nicht nur von der nichtjagenden Bevölkerung als unethisch gesehen. „Der Landesjagdverband spricht sich selbst dagegen aus, dann ist es ein mehr als deutliches Indiz dafür, dass der Gesetzgeber zum Handeln angehalten ist“, heißt es von Eisenkopf. Mosonyi bleibt dabei, „mit dem Landesjagdverband wurde kein Gespräch darüber geführt“.
„Das neue Jagdgesetz wurde uns als das beste und innovativste Gesetz aller Zeiten verkauft“, sagt Mosonyi. Jetzt würde mitten in der Jagdperiode das Gesetz schon wieder geändert. „Mit Rechtssicherheit für die Revierpächter hat das nichts mehr zu tun“, sagt Mosonyi. Denn laut Jagdgesetz haben die Pächter rechtens gehandelt, da das Aussetzen von Wild eigentlich klar geregelt ist. „Es ist zwar nicht gängige Praxis, aber es wird in ein paar Revieren gemacht und es ist erlaubt“, sagt der Bezirksjägermeister. Ein Verbot sei Anlassgesetzgebung. „Nur weil ein paar NGOs einen Wirbel machen und Lügen verbreiten, geht die Landesregierung in die Knie“, meint Mosonyi. Denn, dass die Enten einfach entsorgt werden, wie die Tierrechtler erklären, lässt der Bezirksjägermeister nicht gelten: „Jede geschossene Ente wird als hochwertiges Wildbret vermarktet.“
In den Revieren würde nachgedacht, den Pachtpreis neu zu verhandeln, da sich die Rahmenbedingungen verändert hätten. „Wir haben Gesetze und die sollen kontrolliert werden, aber es muss nicht wegen ein paar Revieren das Aussetzen im ganzen Land verboten werden“, meint Mosonyi.
Gesetz
Eisenkopf geht es darum, dass dieses „Schießen auf lebende Tontauben endlich ein Ende nimmt“. Es sei schade, wenn jetzt Kritik vom Landesjagdverband komme, „und anscheinend persönliche Befindlichkeiten vor den Tierschutz gestellt werden“, sagt Eisenkopf. Denn im Gesetz soll es auch weiterhin die Möglichkeit geben, Wild auszusetzen. „Auf Antrag kann die Genehmigung zur Aussetzung von Wild zu Bestandsstützungszwecken möglich sein“, erklärt Eisenkopf.
Bis 31. August haben die Enten in der Leitha noch Schonzeit, ab 1. September dürfen sie bejagt werden, mit oder ohne Gesetzesänderung.
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