Anrainerin mit Protest gegen Kindergarten abgeblitzt
Eine Anrainerin des neuen Kindergartens in Bad Sauerbrunn (Bezirk Mattersburg) ist mit ihrer Beschwerde gegen den seit Dezember 2018 laufenden Betrieb beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) in Eisenstadt abgeblitzt. „Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen“, heißt es in dem 33-seitigen Urteil, das dem KURIER vorliegt.
Die Anrainerin hatte einerseits geltend gemacht, dass „nicht sichergestellt sei“, dass ihr Haus ausreichend vor Bränden geschützt sei, die vom Müllraum des Kindergartens ausgehen könnten, und andererseits eine unzumutbare Lärmbelästigung durch die im Freien spielenden Kinder befürchtet. Beide Einwände hat das Verwaltungsgericht nach ausführlicher Würdigung verworfen. „Die Ausführung des Müllraumes entspricht hinsichtlich Brandschutz (...) dem Stand der Technik“, heißt es. Und zum Lärm: Sogar beim Heranziehen der „lautesten Stunde als Beurteilungspegel“ sei eine „Gesundheitsgefährdung“ der Anrainerin „ausgeschlossen“.
Im Rathaus der Kurgemeinde ist man erleichtert, aber der Anrainerin steht noch der Gang zu Verfassungsgerichtshof oder Verwaltungsgerichtshof offen.
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