Amtsleitung muss ausgeschrieben werden

Amtsleitung muss ausgeschrieben werden
Nach Abberufung der Amtsleiterin durch den Gemeinderat, muss die Stelle schnellstmöglich ausgeschrieben werden.

Die Amtsleitung in der Stadtgemeinde Oberwart ist vakant. Wie der KURIER berichtete, wurde die Amtsleiterin am Dienstag vom Gemeinderat abberufen. Katja M. Massing wurde am Mittwoch darüber in Kenntnis gesetzt. Über die konkreten Gründe für die Abberufung ist noch nichts bekannt, „Personalangelegenheiten sind unter Ausschluss der Öffentlichkeit abzuhandeln“, heißt es von Bürgermeister Georg Rosner (ÖVP).

„Die Abberufung von Amtsleitern erfolgt im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden. Aus unseren Erfahrungen kann jedoch gesagt werden, dass Abberufungen von Amtsleitern sehr selten vorkommen“, heißt es von der Gemeindeabteilung des Landes. Das Land habe hier kein Mitspracherecht und überprüfe die Entscheidung des Gemeinderates auch nicht.

 

Laut Gesetz, muss dem abberufenen Leiter eine Verwendung, die seiner bisherigen Entlohnungsgruppe entspricht, zugewiesen werden. „Steht eine solche Verwendung nicht zur Verfügung, so ist ihm – auch ohne Zustimmung – eine Verwendung der nächstniedrigeren Entlohnungsgruppe zuzuweisen“, so der Gesetzestext. Massing war am Freitag für den KURIER nicht erreichbar.

Die Neubestellung der Amtsleitung muss laut Gemeindeabteilung so rasch wie möglich durchgeführt werden. „Es hat eine Ausschreibung im Landesamtsblatt zu erfolgen – mit einer Frist für Bewerber von mindestens sechs Wochen“, heißt es seitens des Landes.

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