5.210 Euro erkämpft: Kein Bonus für Mitarbeiter
Alle bekamen Geld – nur einer nicht. Warum dieser Fall jetzt ein Nachspiel hat.
Ein Mitarbeiter eines burgenländischen Energieunternehmens erhielt nach seiner Kündigung keinen Bonus – im Gegensatz zu allen anderen Beschäftigten. Die AK Burgenland griff ein und setzte schließlich rund 5.210 Euro für den Betroffenen durch.
Der Mann war beinahe zwanzig Jahre als Angestellter tätig. Im Zuge der Kündigung wurde ihm vom Dienstgeber mitgeteilt, dass ihm die jährliche Bonuszahlung nicht gewährt werde. Den übrigen Mitarbeiter:innen des Unternehmens wurde dieser Bonus jedoch weiterhin ausbezahlt.
Für die Arbeiterkammer ist die Situation klar: „Das verstößt gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz“, erklärt AK-Rechtsexperte Lukas Wapp LL.B. (WU). Dieser besagt, dass Beschäftigte in vergleichbaren Situationen nicht ohne sachliche Rechtfertigung unterschiedlich behandelt werden dürfen.
Keine unterschiedliche Behandlung
Der Betroffene wandte sich an die AK Burgenland. Laut Wapp konnte der Dienstgeber nicht begründen, warum der Mitarbeiter von der Einmalzahlung ausgeschlossen wurde. „Da der Dienstgeber nicht sachlich rechtfertigen konnte, warum dieser Mitarbeiter die Einmalzahlung nicht erhielt, haben wir uns der Sache angenommen.“
Nach der Intervention der Arbeiterkammer wurde dem Mann schließlich eine Zahlung von rund 5.210 Euro zugesprochen.
Der Fall unterstreicht die Bedeutung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Arbeitsrecht. Wird dieser missachtet, können für Beschäftigte finanzielle Nachteile entstehen. „Dienstgeber dürfen Beschäftigte in vergleichbaren Situationen nicht ohne sachliche Rechtfertigung unterschiedlich behandeln, sei es bei Gehältern, Sonderzahlungen oder eben Boni“, betont Wapp.
Bei Kündigungen oder Unklarheiten rund um Ansprüche steht die AK Burgenland Beschäftigten mit Rechtsberatung zur Seite.
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