Abfallbehandlungsgebühr beschäftigt den Verfassungsgerichtshof

Abfallbehandlungsgebühr beschäftigt den Verfassungsgerichtshof
Landesverwaltungsgericht will Aufhebung von Verordnung für Abfallbehandlungsgebühr.

Im Mai 2018 wurde eine neue Abfallbehandlungsgebühr in Oberwart eingeführt. Wie in mehr als 160 anderen Gemeinden des Landes. Schon nach der ersten Vorschreibung gab es rechtliche Schritte gegen die Gebühr von etwa 60 Euro pro Jahr und Haushalt – der KURIER hat berichtet. Schon in erster Instanz hatte das Landesverwaltungsgericht Mängel bei der Verordnung festgestellt. Einzelne Bescheide sollen nicht richtig zugestellt und deshalb schon aufgehoben worden sein.

Am Freitag verkündete die Anwaltskanzlei Steflitsch: „Unserer Kanzlei wurde heute früh davon verständigt, dass sich beim Landesverwaltungsgericht Burgenland, das über mehrere Beschwerden gegen die Gebühr entschieden hat, Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit der Verordnung ergeben, mit der der Gemeinderat die Gebühr erstmals eingeführt hat.“ Deshalb wurde beim Verfassungsgerichtshof beantragt, die Verordnung des Oberwarter Gemeinderates „zur Gänze aufzuheben“, heißt es von den Anwälten.

 

Abfallbehandlungsgebühr beschäftigt den Verfassungsgerichtshof

Wird die Verordnung gekippt, müsste der Gemeinderat eine neue beschließen.

Bürgermeister Georg Rosner bleibt gelassen: „Wir haben eine Musterschreiben vom Land genommen. Welche Mängel gesehen werden, wissen wir nicht“. Was jedenfalls zum Problem werden könnte, denn auch andere Gemeinden hätten die Vorlage des Landes verwendet. „Die Frage ist, ob dann alle unrechtmäßig sind“, meint Rosner.

Im schlimmsten Fall müsste der Gemeinderat eine neue Verordnung machen, denn die Gebühren seien fix. Die rund 3000 Haushalte würden rund 180.000 Euro bezahlen. Dafür haben die Bürger die Möglichkeit, ihren Müll kostenlos beim Umweltdienst Burgenland in Unterwart zu entsorgen. „Wir können nur abwarten, was das Gericht entscheidet“, sagt Rosner

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