22-Jähriger soll kleinen Cousin missbraucht haben

Staatsanwältin Verena Strnad, Landesgericht Eisnestatd
Der Bub hatte sich erst Jahre nach den Vorfällen seiner Schwester anvertraut, am Donnerstag stand sein mutmaßlicher Peiniger vor Gericht.

Nervös, an einem Taschentuch in der Hand zupfend, sitzt der 22-jährige Angeklagte am Donnerstagnachmittag auf der Anklagebank im Landesgericht Eisenstadt. Immer wieder kommen ihm die Tränen. Der Burgenländer muss sich wegen schweren sexuellen Missbrauchs an seinem Cousin vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Richterin Gabriele Nemeskeri) verantworten. Die Vorfälle sollen mehrere Jahre zurückliegen, die genauen Tatzeitpunkte ließen sich am Donnerstag nicht eruieren. Warum der Fall erst jetzt vor Gericht landete, komme daher, dass sich das mutmaßliche Opfer erst Jahre später seiner Schwester anvertraut habe.

Im Haus der Großeltern

Laut Staatsanwältin Verena Strnad haben sich der Beschuldigte und dessen Cousin immer wieder bei verschiedenen Anlässen im Haus der gemeinsamen Großeltern getroffen. Der heute 22-Jährige hatte mit dem Buben Videospiele am Computer gespielt. „Der Angeklagte hat angeboten, dass er ihm das Videospiel überlässt, wenn sich das Kind mit runtergezogener Hose auf seinen Schoss setzt“, so die Staatsanwältin. Das mutmaßliche Opfer sei zum Tatzeitpunkt etwa acht Jahre alt gewesen. Es soll zu Analverkehr gekommen sein. Ein zweiter Vorfall einige Jahre später sei ähnlich verlaufen.

Dem 22-Jährigen wird auch vorgeworfen, pornografisches Material, das unmündige Minderjährige zeigt, besessen zu haben. Der Angeklagte zeigt sich teilweise geständig, zur Penetration sei es aber nicht gekommen. „Ich wollte geliebt werden und habe körperliche Nähe gesucht“, rechtfertigt sich der Beschuldigte, der wegen Depressionen in psychologischer Behandlung ist. Er habe sich „geschämt und es hat mir Leid getan, dass ich so einen Blödsinn mache“.

Der 22-Jährige erklärt auch, im Internet mit dem Begriff „Teenagersex“ nach einschlägigen Seiten gesucht zu haben. „Ich habe aber auch immer 18 plus dazu eingegeben. Ich bin ja kein Pädobär (Pädophiler, Anm.).“

Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Beim nächsten Termin wird den Schöffen das Video mit der kontradiktorischen Einvernahme des Buben gezeigt.

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