Berufsverbot für Prügel-Pfleger gefordert
Wie soll verhindert werden, dass Pfleger trotz schwerer Misshandlungs-Vorwürfe weiter ihrem Beruf nachgehen? Diese Frage berieten Dienstagnachmittag Vertreter von 60 Wiener Pflege- und Betreuungs-Organisationen. Die Ergebnisse: Bei Ermittlungen gegen Mitarbeiter soll es ein vorläufiges Berufsverbot und Berufseinschränkungen geben. Zudem soll die Ermittlungsbehörde darüber informieren müssen.
Anlass für das Treffen war die Causa Kirchstetten: Seit Oktober 2016 laufen Ermittlungen gegen fünf ehemalige Pflegekräfte des Pflegeheims in Niederösterreich wegen schwerer Misshandlung der Bewohner. Vergangene Woche wurde bekannt, dass zwei der Pfleger nach ihrer Entlassung in einem Wiener Pflegeheim wieder alte und demente Menschen betreut hatten. Die Leitung der Einrichtung gab an, erst im Juli diesen Jahres von den Vorwürfen erfahren zu haben.
Verfahrensdauer
"Aus meiner Sicht muss der Opferschutz vor dem Täterschutz stehen", sagt Lisa Haderer, Leiterin des Pflegeteams der Patienten- und Pflegeanwaltschaft in Niederösterreich. Sie betont, dass jeder Fall einzeln betrachtet werden müsse. "Eine Gesetzesänderung wäre aber ein großer Schritt in eine richtige Richtung." Auch die Wiener Pflege- und Patientenanwältin Sigrid Pilz spricht sich bei schwerwiegenden Verdachtslagen für vorübergehende Berufsverbote aus. Und Peter Hacker, Geschäftsführer des Fonds Soziales Wien, betont: „Die Mitarbeiter in Sozialeinrichtungen sind in der Intimsphäre der Kunden tätig. Daher besteht auch ein besonderer Schutzbedarf.
Bei der Gewerkschaft vida, die Beschäftigte in Sozialen Diensten vertritt, beobachtet man die laufende Diskussion mit Argusaugen: "Es ist natürlich problematisch, wenn man jemanden nur aufgrund eines Verdachts fristlos entlässt und damit die finanzielle Lebensgrundlage entzieht", sagt der nö. Landesvorsitzende Horst Pammer. Es sei daher verständlich, dass sich Betroffene wieder nach einem Job umsehen. "Aber ich frage mich schon, warum es, wie im Fall von Kirchstetten, ein Jahr lang dauert, bis hier die Dinge auf dem Tisch liegen. Das muss doch auch in wenigen Wochen möglich sein." Aber auch er befürwortet vorläufige Berufsverbote in schwerwiegenden Fällen.
Berufsverbot für Ärzte
Die Berufsausübung für eine bestimmte Zeit zu untersagen, ist in anderen Branchen bereits möglich. Beispielsweise bieten die Standesgesetze für Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Beamte, Bundesheerangehörige und Lehrer diese Möglichkeit, heißt es aus dem Justizministerium. Im Fall der Ärzte sind die Staatsanwaltschaften verpflichtet, die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu informieren. Die Kammer prüft dann, ob der Mediziner weiter auf der Ärzteliste aufscheinen darf. Der Vermerk in dieser Liste ist Voraussetzung dafür, ärztlich tätig zu sein. Zudem kann der Landeshauptmann für die Dauer eines Strafverfahrens ein temporäres Berufsverbot aussprechen.
Damit die Staatsanwaltschaften Informationen an die zuständigen Behörden weitergeben dürfen, braucht es jedenfalls eine gesetzliche Ermächtigung. Im Bereich der Pflege fehlt diese bislang.
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