Amtsmissbrauch: Erste Wahlleiter im Visier der Strafermittler
"Es liegt alles auf dem Tisch. Wir werden sehen, wie es weitergeht", zeigt sich Bernd Riepan, Bezirkshauptmann von Villach-Land, vom Strafverfahren gegen seine Person auf KURIER-Anfrage wenig beeindruckt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt wegen Amtsmissbrauchs. In seiner Behörde wurde mit der Auszählung der Briefwahlstimmen zur Hofburg-Stichwahl bereits am Wahlsonntag begonnen. Erlaubt ist das erst am darauffolgenden Tag ab 9 Uhr.
Riepan wurde am vergangenen Montag vor dem Verfassungsgerichtshof im Verfahren zur Wahlanfechtung als Zeuge befragt. Er gab an, man habe das "aus Zeitnot" so gemacht. Ihm sei bewusst, dass man gegen die Wahlordnung verstoßen habe.
"Offensichtliche Fehler"
Die Staatsanwaltschaft hat die Zeugeneinvernahmen am Höchstgericht diese Woche offenbar genau verfolgt, denn auch gegen den Bürgermeister von Villach-Stadt, Günther Albel, wurde jetzt ein Strafverfahren eingeleitet. "Es sind Fehler, offensichtliche, begangen worden", gestand er am Donnerstag als Zeuge ein.
Die Briefwahlstimmen waren am Montag nach dem Wahlsonntag bereits gegen 7 Uhr ausgezählt worden. Sein Anwalt Meinhard Novak rechnet "fix" mit einer Einstellung des Verfahrens, sagte er gegenüber dem Nachrichtenmagazin profil. Sein Mandant habe erst im Nachhinein von den Vorgängen in der Wahlbehörde erfahren. Es fehle der Tatbestand. Für Amtsmissbrauch braucht es einen Vorsatz. Es drohen bis zu fünf Jahre Haft.
Die FPÖ und ihr Kandidat Norbert Hofer haben sich dem Verfahren übrigens als Privatbeteiligte angeschlossen, um bei einer Verurteilung ihren Schaden geltend zu machen.
Mehrere Anzeigen
Villach-Stadt und Villach-Land waren neben Hermagor und Wolfsberg die ersten Bezirke, die das Innenministerium wegen Unregelmäßigkeiten bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hatte.
Durch die Anfechtungsschrift der FPÖ und die Einvernahmen am Höchstgericht seien diese Woche "noch einige dazugekommen", sagt WKStA-Sprecherin Ingrid Maschl-Clausen. "Was da passiert, wird natürlich von uns berücksichtigt, wenn es der Wahrheitsfindung dient." Die WKStA ermittelt gegen eine "zweistellige Anzahl" an Mitgliedern verschiedener Wahlbehörden – eine genaue Zahl nennt Maschl-Clausen aber nicht. Teilweise geht es "nur" um den Tatbestand der falschen Beurkundung.
Kommentare