COVID-19 in Alten- und Pflegeheimen

COVID-19 in Alten- und Pflegeheimen
Lehren aus der Krise müssen in Pflegereform einfließen

Der Lebenswelt Heim - Bundesverband gibt Einblicke in den Verlauf der COVID-19-Krise in den Alten- und Pflegeheimen Österreichs und zeigt wesentliche Schwachstellen im System auf. Diese müssen mit der Pflegereform beseitigt werden, lautet die politische Forderung.

„Auch wenn wir die Krise in Österreichs Heimen bisher sehr gut bewältigt haben – lt. AGES waren lediglich ein Drittel der an COVID-19 Verstorbenen BewohnerInnen von Pflegeeinrichtungen, international wird von bis zu 80% berichtet – gilt es rückblickend die Schwachstellen der letzten Wochen aufzuzeigen und daraus Lehren für die Pflegereform zu ziehen. Insbesondere die regionalen Gesundheitsbehörden schienen am Höhepunkt der Covid-19 Krise vielfach überfordert und kamen einer koordinierenden Aufgabe in vielen Regionen nicht nach“, so Markus Mattersberger, Präsident des Lebenswelt Heim Bundesverbandes. In Krisenzeiten genüge es nicht, wenn Pflegeeinrichtungen mit Empfehlungen, die keinen verbindlichen Charakter aufweisen, über mehrere Wochen hinweg auf sich allein gestellt sind. Es braucht klare Vorgaben und Rechtssicherheit, innerhalb derer sich die Verantwortlichen bewegen können.

Schwachstellen im System

Die Pflegeeinrichtungen waren in vielerlei Hinsicht auf sich allein gestellt – von der aktuellen Risikoeinschätzung, über die Beschaffung von Schutzausrüstung und Testungen, bis hin zur Abklärung mit dem akutstationären Bereich hinsichtlich erforderlicher Aufnahmen von PatientInnen oder BewohnerInnen aus dem Klinikbereich.

Auch fehlende Rechtssicherheit für die Einrichtungsverantwortlichen sowie offene Fragestellungen bezüglich der Kostenübernahme für die zu treffenden Maßnahmen, erschwerten ein effektives und effizientes Vorgehen. So ergab zB der Zwischenstand einer Datenerhebung der MedUni Wien, MedUni Graz und der Privatuniversität UMIT in Tirol, dass Mitte April gerade einmal 50% der Pflegeeinrichtungen genügend Schutzausrüstung zur Verfügung gestanden ist. Zu diesem Zeitpunkt ermittelte die Staatsanwaltschaft lt. Medienberichten jedoch bereits in drei Pflegeeinrichtungen wegen grob fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Erkrankungen. Den Verantwortlichen wird unter anderem vorgeworfen, dass das Personal ohne ausreichende Schutzausrüstung arbeiten musste. Ab diesem Zeitpunkt sahen sich auch mehr und mehr Pflegeeinrichtungen mit Klagen aufgrund von Quarantäne nach Ausgängen konfrontiert, die als Schutzmaßnahme für die BewohnerInnen der Pflegeeinrichtungen getroffen worden waren.

Genügend Personalreserven sind in Krisensituationen entscheidend. Während Pflegepersonal der mobilen Dienste sowie von Reha- und Kuranstalten in Urlaub oder Kurzarbeit geschickt wurde, konnte in den Alten- und Pflegeheimen Ersatzpersonal nicht annähernd in benötigtem Ausmaß bereitgestellt werden. Anfang April war die Auslastung der Kliniken vielfach auf bis zu 30% reduziert, um auf evtl. Notwendigkeiten vorbereitet zu sein. Ältere Menschen wurden, ohne vorherige Testungen durchzuführen, von Kliniken in Pflegeeinrichtungen überstellt.

Den regionalen Gesundheitsbehörden kommt im Sinne einer gesamtheitlichen Krisenbewältigung eine wichtige koordinierende Verantwortung zu – diese habe jedoch vielfach gefehlt, kritisiert Mattersberger.

Erkenntnisse und Forderungen für die Pflegereform

„Jeder Leistungsträger im Sozial- und Gesundheitswesen braucht einen klar definierten und verbindlichen Auftrag und die dafür erforderlichen personellen, strukturellen und finanziellen Ressourcen. Bund und Länder haben entsprechend ihrer Kompetenzverteilung dafür die rechtlichen und budgetären Rahmenbedingungen zu schaffen“, führt Jakob Kabas, Obmann des Landesverbandes Altenpflege Steiermark weiter aus. Entscheidend sei auch ein gutes Zusammenspiel insbesondere des akutstationären, und stationären Langzeitpflegebereiches sowie des mobilen Pflegebereiches.

Weiters sollen Vertreter und/oder Vertreterinnen der Langzeitpflege künftig von der Bundes- bis auf die Gemeindeebne in Krisenstäben vertreten sein, da es sich hier um systemrelevante Dienstleistungen einer kritischen Infrastruktur handelt. Interessenvertretungen der Bewohnerinnen und Bewohner sollen sich von Beginn an in die Erarbeitung von Maßnahmen einbringen.

Eine der wesentlichen Forderungen des Lebenswelt Heim Bundesverbandes für die Pflegereform ist und bleibt die Personalausstattung – sowohl in quantitativer wie auch qualitativer Hinsicht. Dabei gehe es nicht nur um den Anteil an MitarbeiterInnen des Gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, sondern um eine Skillhtml5-dom-document-internal-entity1-amp-endGrade-Mix: Welche Kompetenzen stehen den Pflegeeinrichtungen in der täglichen Arbeit tatsächlich zur Verfügung? Es fehle zudem an einer im GuKG definierten Zusatzausbildung für Geriatrie. Weiters verfügen Pflegeheime lediglich über Hygienebeauftragte, nicht jedoch über Hygienefachkräfte mit entsprechenden Zeitressourcen und Ausbildungen. Werden auch diese für Alten- und Pflegeheime als essentiell gesehen, gelte es die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung zu stellen. „Wir fordern für das Pflegeheim der Zukunft multiprofessionelle Teams, die neben Pflegekräften auch Therapeuten, psychologische Dienste, SozialarbeiterInnen, MedizinerInnen, etc. umfassen“, so Josef Berghofer, Vizepräsident des Lebenswelt Heim Bundesverbandes.

‚Mobil vor stationär‘ sei ein Terminus, der in der Vergangenheit Berechtigung gehabt habe. Heute und in Zukunft gehe es vielmehr um ein gut austariertes Gesamtgefüge aller Pflegedienstleister – von den neu im Regierungsprogramm vorgesehenen ‚Community Nurses‘ über mobile Dienste, Kliniken und Langzeitpflegeeinrichtungen bis zu der dringend neu zu überarbeitenden 24-h-Betreuung und den pflegenden Angehörigen. Welche Rolle sollen Pflegeeinrichtungen in diesem Gesamtgefüge in Zukunft einnehmen? Auch dies gelte es im Rahmen der Pflegereform zu klären.

Nicht zuletzt erwartet man sich im Lebenswelt Heim Bundesverband, dass begleitende Gesetze auf ihre Wirksamkeit geprüft werden und besonders das HeimAufG evaluiert wird. „Welchen Sinn macht das Gesetz, wenn es mit den tatsächlichen Strukturen und Rahmenbedingungen nicht kompatibel ist? Was lernen wir daraus, was müsste angepasst werden?“, lauten für Mattersberger, Berghofer und Kabas die wesentlichen Fragen. Zu klären sei auch, welche konkreten Aufgaben zB die Pflegeaufsichten, Heimaufsicht, Bewohnervertretung etc. haben, sowie welcher konkreter Leistungsauftrag von Alten- und Pflegeheimen in welcher Qualität zu erbringen ist. “Wir wollen wissen, nach welchen Kriterien wir geprüft werden, um diese auch erbringen zu können“, argumentieren die drei Vertreter der Alten- und Pflegeheime.

Auch das Thema der Finanzierung ist aus Sicht des Lebenswelt Heim Bundesverbandes mit der Pflegereform zu klären. Neben der Absicherung der täglichen Aufgaben, Sicherstellung von relevanten Strukturen – zB Hygiene, Brandschutz, Desorientiertensysteme, Demenzthematik, ... - sind auch Rückstellungen für Krisensituationen zu berücksichtigen. „Das Abwenden einer krisenhaften Situation im gesellschaftlichen Auftrag, kann nicht die Existenzbedrohung von Einrichtungen oder Organisationen zur Folge haben, die einen derart wichtigen gesellschaftlichen Auftrag zu erfüllen haben!“, so Mattersberger und Berghofer abschließend.

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