Wissen/Gesundheit

Schulstart: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Alles neu: Wie sieht der Alltag in den Klassenzimmern jetzt aus. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was bedeuten die Hygienemaßnahmen?

Regelmäßiges Waschen und Desinfizieren der Hände, Abstand halten, regelmäßiges Lüften, Husten und Niesen in die Armbeuge .

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Wann muss man aufgrund eines Corona-Verdachts zu Hause bleiben?

Bei Erkältungskrankheiten sollten Eltern den Gesundheitszustand des Kindes genau beobachten – es im Zweifelsfall zu Hause zu lassen.

Dürfen Schüler Kontakt mit Schülern aus anderen Klassen haben?

Das soll weitgehend vermieden werden: Schülergruppen sollen so konstant wie möglich im selben Verband bleiben. Das bedeutet, dass es in den Pausen zu keiner starken Durchmischung kommen soll – etwa indem zwei nebeneinanderliegende Klassen nicht gleichzeitig auf den Gang gehen. Im Pausenhof können Flächen für einzelne Klassen reserviert werden. Klassenübergreifende Gruppen sollen weitgehend vermieden werden, verboten sind sie aber nicht: Fächer wie Religion oder Turnen können weiter geführt werden, sollten aber in größeren Räume stattfinden. Schulen sind aufgerufen, sich Pausenkonzepte zu überlegen.

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Was passiert bei einem Covid-19-Verdachtsfall an einer Schule?

Das Gleiche wie bisher: Die jeweilige Schule muss diesen bei der Gesundheitsbehörde anzeigen. Bis zu deren Entscheidung über das weitere Vorgehen wird der betroffene Schüler in einem getrennten Raum abgesondert und beaufsichtigt. Die Gesundheitsbehörde kann dann etwa entscheiden, den Schüler von den Eltern abholen und die ärztliche Abklärung daheim vornehmen zu lassen oder selbst zu einer weiteren Untersuchung anzurücken. Anhand von Kontaktlisten wird auch über die Verhängung von Quarantänemaßnahmen für andere Schüler oder Lehrer entschieden. Bis zur Entscheidung der Gesundheitsbehörde wird der Unterricht fortgesetzt – nach kräftigem Durchlüften und Handdesinfektion.

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Sind Schulveranstaltungen wie Lehrausgänge oder Sportwochen oder Skikurse erlaubt?

Nach derzeitigem Stand grundsätzlich schon. Allerdings wird den Schulen empfohlen, etwa bei der Planung von Skikursen günstige Stornomöglichkeiten bzw. Umbuchungen zu vereinbaren. Die Schulleiter sollen auch eine Risikoanalyse erstellen. Außerdem werden ab der Ampelfarbe Orange Schulveranstaltungen untersagt.

 

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