Wissen/Gesundheit

Corona-Impfung: Wer den 4. Stich bekommen sollte

Das Nationale Impfgremium (NIG) hat seine Anwendungsempfehlungen bezüglich Covid-19 aktualisiert. Hochrisikopersonen sowie Menschen ab 65 könne demnach, sollten es hohe tägliche Fallzahlen und Viruszirkulation nötig machen, frühestens ab sechs Monaten nach der dritten Impfung eine weitere angeboten werden. Grundsätzlich sei derzeit eine vierte Impfung nicht zugelassen und auch für immunkompetente Personen nicht allgemein empfohlen.

Menschen, bei denen etwa wegen einer Immunsuppression oder auch aufgrund ihres Alters ein kürzeres Anhalten des Impfschutzes zu erwarten ist, sollten aber in bestimmten Fällen eine weitere Impfung erhalten können. Davor sei eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt oder die Ärztin nötig, und die Impfung erfolge auf persönlichen Wunsch (Off-Label).

Booster oder spezieller Impfstoff

Ob weitere Impfdosen bzw. Booster-Impfungen mit den verfügbaren Impfstoffen oder aber mit speziellen Vakzinen, welche gezielt die Omikron-Variante abdecken, notwendig sein werden, "ist Gegenstand laufender Untersuchungen", wurde festgehalten. Basierend auf den derzeitigen Daten sei aber davon auszugehen, "dass ein guter Schutz vor schweren Verläufen und Verhinderung von Hospitalisierung nach dreimaliger Impfung gegeben ist".

Zur Impfung Schwangerer hielt das NIG fest, dass im zweiten oder dritten Trimenon in Abhängigkeit vom Impfstatus ein mRNA-Impfstoff verabreicht werden solle. Hierbei habe sich bei umfangreichen Anwendungsbeobachtungen keine Zunahme unerwünschter Schwangerschaftsausgänge gezeigt. Bevorzugt sollte das Präparat Comirnaty verwendet werden, weil hier die umfangreichsten Daten vorliegen. Ab einem Alter von 30 Jahren sei auch Spikevax möglich. Ein routinemäßiger Schwangerschaftstest vor einer Covid-19-Impfung sei nicht notwendig, bei der Empfehlung zur Impfung erst im zweiten und dritten Trimenon handle es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme.

Vorbeugend

Für Personen, die nach drei Impfungen keine ausreichende Immunantwort gebildet haben, könne zur Prophylaxe Evusheld (Tixagevimab/Cilgavimab) eingesetzt werden (derzeit keine Zulassung in der EU, jedoch Notfallszulassung seitens FDA). Es handle sich um ein langwirksames Präparat aus einer Kombination aus zwei monoklonalen Antikörpern. Diese werden intramuskulär verabreicht und induzieren einen Schutz für sechs Monate. Noch im März soll Evusheld in Österreich verfügbar sein.

Auch die prophylaktische Verwendung von Xevudy (Sotrovimab) ist möglich (Off-Label). Der Wirkstoff ist seit Dezember 2021 in der EU zur Behandlung von Covid-19 zugelassen, jedoch nicht zur vorbeugenden Prophylaxe, das Präparat wird intravenös verabreicht. Hier wird von einer Schutzwirkung für rund zwei Monate ausgegangen.

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