Sport/Wintersport

Der Kampf um den Eishockeyverband geht in die nächste Runde

Das vom neuen Präsidium um Klaus Hartmann nominierte Schiedsgericht tagt am heutigen Donnerstag in Villach, um über die Wahlanfechtung zu entscheiden. Der Termin wurde bewusst früh angesetzt, da das bisherige Schiedsgericht der alten Verbandsführung erst am 14. August tagt.

Kurz vor der ersten Runde in Villach, wo die Juristen Peter Klumpp,  Hannes Arneitz und Alexander Tomanek beraten, tauchte ein Rechtsgutachten zur Zuständigkeit der Schiedsgerichte auf.

Dem KURIER liegen die wichtigsten  Passagen der Arbeit von Reinhard Resch vor. Resch ist Universitätsprofessor für Medizinrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht sowie Vorstand des Instituts für Recht der sozialen Daseinsvorsorge und Medizinrecht der Universität Linz. Außerdem hat er als Rechtsreferent der ICE Hockeyleague und Mitglied der Rechtskommission der Liga Erfahrungen im Eishockeysport.

Resch schreibt in seinem Gutachten, dass es für ihn ausgeschlossen sei, dass gewählte Mitglieder eines Schiedsgerichts über die Rechtmäßigkeit ihrer eigenen Wahl entscheiden. „Dem Gesetzgeber selbst war die Anwendbarkeit der §§ 19 ff JN beim Thema der Ausgeschlossenheit und der Unbefangenheit ganz wesentlich. In eigener Sache ist damit eine Entscheidung des Schiedsgerichts glattweg ausgeschlossen.“

Die Folgen

Wer soll dann also über die Anfechtung der Wahl von Klaus Hartmann entscheiden?

„Primär läge es nahe, dass das Schiedsgericht der alten Funktionsperiode über die Rechtmäßigkeit der Neuwahl entscheidet. Bestehen auch in Bezug auf das alte Schiedsgericht Zweifel in Bezug auf seine Befangenheit, wäre es nahe liegend, dass von der Generalversammlung im Rahmen der Statuten neue Schiedsrichter gewählt werden.“

Sollte das Schiedsgericht des Präsidiums Hartmann doch eine Entscheidung fällen, dann schreibt Resch: „… wären seine Beschlüsse zweifelsohne rechtswidrig und auf Grund des gravierenden Rechtsmangels wohl sogar absolut nichtig.“