Durch "wilde" Strache könnte FPÖ mehr als halbe Million verlieren
Philippa Strache, Frau des gefallenen FPÖ-Chefs Heinz-Christian, könnte ihr Mandat im Nationalrat doch noch bekommen - das entscheidet heute die Wiener Landeswahlbehörde. Wenn ja, dürfte die FPÖ kurz zu kalkulieren beginnen: Verstößt sie Strache aus dem blauen Klub, könnte das teuer werden - und das auf gleich zwei Schienen, wie der KURIER erfuhr.
Einerseits geht es um die Jugendförderung in Höhe von 51.000 Euro pro Jahr, die einer Jugendorganisation pro (angefangener) zehn Mandate zusteht, berichtet die Kleine Zeitung. Die FPÖ hat laut Wahlergebnis derzeit 31 Mandate. Der RFJ würden demnach etwa 204.000 Euro pro Jahr zustehen.
Die FPÖ will aber einen Schlussstrich unter die Causa Strache ziehen - auch, weil gegen den ehemaligen Parteichef Ermittlungen in der Spesenaffäre laufen. Gesteht die FPÖ ihr das Mandat nicht zu, sitzen im neuen blauen Klub nur 30 Abgeordnete - und Philippa Strache wäre "wilde Abgeordnete".
Nach dieser Rechnung dürfte der RFJ über die kommende Legislaturperiode von fünf Jahren etwa 255.000 Euro verlieren.
Teures Mandat
Zweitens wäre da die Klubförderung: Laut Hubert Sickinger, Experte für Parteifinanzen, ist ein Abgeordneter pro Jahr rund 52.000 Euro "wert". Auf die fünfjährige Legislaturperiode wären das 260.000 Euro an Klubförderung. Auch diese könnte die FPÖ verlieren, wenn sie dieses eine Mandat weniger hat.
In Summe kämen RFJ und Klub also auf einen Verlust von mehr als einer halben Million Euro, wenn die FPÖ Philippa Strache vor die Tür setzt.
Die FPÖ erhält nach ersten Kalkulationen am Wahlabend übrigens insgesamt knapp 11 Millionen Euro pro Jahr vom Staat. Der Betrag setzt sich Förderungen für Partei, Klub und Akademie zusammen.
Die FPÖ dreht ihrerseits Strache den Geldhahn zu. Die 31-Jährige ist Tierschutz-Beauftragte der Partei und soll dafür ein monatliches Gehalt von 9.500 Euro von der Partei bezogen haben. Das ist mehr, als ein Nationalratsabgeordneter verdient. Diese hohe Summe hat intern für Unmut gesorgt.
Wahlbehörde entscheidet heute
Ihr Mandat hatte man Strache durch einen Kniff abspenstig machen wollen. Harald Stefan, Justizsprecher des Klubs, hätte auf sein Direktmandat im Wahlkreis verzichen und das Mandat auf der Wiener Landesliste annehmen sollen, auf der auch Strache kandidiert hatte.
Eine Regelung ist für solche Fälle zwar nicht normiert, heißt es von der Wiener MA 62, dem Vernehmen nach sollen Experten aber der Ansicht sein, dass man nicht auf ein Direktmandat verzichten kann. Die Bundeswahlbehörde wird heute, Mittwoch, eine Stellungnahme abgeben, und dieser folgt die Wiener Landeswahlbehörde üblicherweise. Strache könnte also doch noch grünes Licht bekommen.