Ministerium: AMS kann Impfverweigerern Arbeitslosengeld streichen
Von Elisabeth Hofer
Kann das AMS Jobsuchenden das Arbeitslosengeld sperren, wenn sie wiederholt eine angebotene Stelle ablehen, weil dort eine Impfung verlangt wird? Laut einem Standard-Bericht soll genau das in einem Erlass von Arbeitsminister Martin Kocher vom 25. August angeordnet worden sein.
Und tatsächlich: Eine vom Arbeitgeber geforderte Impfung gelte als zumutbar, wie das Arbeitsministerium dem KURIER bestätigte. Das AMS kann also an Stellen vermitteln, wo der Arbeitgeber eine Impfung verlangt. In weiterer Folge gilt: Lehnt ein Arbeitssuchender wiederholt die vom AMS angebotenen Stellen ab, kann ihm das Arbeitslosengeld gestrichen werden. Sanktionen seien aber im Einzelfall zu prüfen.
Arbeitsrechtlich gebe es keine Unterscheidung zwischen „zumutbaren“ und „nicht zumutbaren“ Impfungen, erklärt das Ministerium. Die Entscheidung, welche Impfungen für den Arbeitsantritt vorausgesetzt werden, obliege dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin. Grundsätzlich gelte: Eine Beschäftigung ist im Regelfall auch dann zumutbar, wenn vom Arbeitgeber eine Impfung verlangt wird, sofern bei der betreffenden Person keine nachweislichen gesundheitlichen Gründe vorliegen, die eine Impfung ausschließen.
In besonderen Fällen kann aber auch schon ein aufgrund einer verlangten Impfung abgelehntes Bewerbungsgespräch zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes führen. Das wird so begründet: Beim AMS arbeitslos gemeldete Personen sind verpflichtet, von sich aus alle Anstrengungen zu unternehmen, einen Job zu bekommen. Ist ein Job zumutbar, müssen sich Arbeitssuchende auch beim potentiellen Dienstgeber vorstellen. Weigert sich eine Person, sich für eine zugewiesene zumutbare Beschäftigung zu bewerben, können Sanktionen folgen.
Das könne etwa im Gesundheits- bzw. Pflegebereich schlagend werden, wenn Arbeitssuchende ohne Vorliegen von nachweislichen, individuellen gesundheitlichen Gründen nicht bereit sind, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen.
Hierbei habe sich die Rechtslage nicht verändert, ähnlich werde etwa auch bei der Masern-Impfung vorgegangen, heißt es. Auch habe es keinen Erlass gegeben, man habe vielmehr auf eine Anfrage des AMS, wie in solchen Fällen vorzugehen sei, geantwortet.
Das AMS darf bei Jobsuchenden zwar nicht abfragen, ob sie geimpft sind. Erhält es aber die Rückmeldung von einem potenziellen Arbeitgeber, dass ein Job abgelehnt wurde, weil die betreffende Person die Impfung verweigert, wird die Argumentation schlagend.
Auch Arbeiterkammer-Direktor Christoph Klein hält die Sperre des Arbeitslosengeldes bei Vereitelung einer Arbeitsaufnahme, wenn der Arbeitgeber bei Neueinstellungen eine Impfpflicht vorschreibt, grundsätzlich für zulässig. Allerdings dürfe dies nicht generell, sondern nur für Gesundheits- und Pflegeberufe gelten. „Eine Impfpflicht in Bausch und Bogen für alle Arbeitslosen kann es nicht geben“, stellt Klein klar und pocht auf eine Einzelfallprüfung. Es gebe einen großen Unterschied, ob es etwa verpflichtende Vorschriften für das Krankenhauspersonal gebe oder ob es sich um einen Industriebetrieb handle, wo keine vulnerablen Gruppen zu schützen sind. Auch im Gesundheitssektor gebe es aber derzeit keine generelle Impfpflicht. Klein fordert diesbezüglich eine Klarstellung vom Gesetzgeber. „Hier braucht es Klarheit. Aber die Regierung druckst hier nur herum“.
SPÖ und FPÖ übten Kritik an der Vorgehensweise. "Damit wird zum nächsten Mal ein Versprechen von Sebastian Kurz gebrochen, das dieser erst vor wenigen Tagen im ORF-Sommergespräch abgegeben hat, nämlich dass es zu keiner Impfpflicht kommen wird", so SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch in einer Aussendung. "Die Menschen haben eingezahlt. Das ist ihr Geld aus einer Versicherung, in die sie zuvor eingezahlt haben", sagte Muchitsch in einer Aussendung. FPÖ-Bundesparteichef Herbert Kickl ortet eine Ungleichbehandlung. "Das trifft gerade Frauen, die überproportional nicht geimpft sind, darunter vielleicht sogar etliche Alleinerzieherinnen", so Kickl. Man werde im Parlament "auf jeden Fall ein Anti-Diskriminierungsgesetz für ungeimpfte Menschen einbringen".