EU-Kommission gegen Ungarn: "Dieses LGBT-Gesetz ist eine Schande"
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat ein entschiedenes Vorgehen gegen das umstrittene ungarische Gesetz zur Einschränkung von Informationen über Homosexualität und Transsexualität angekündigt. Das Gesetz diskriminiere Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und verstoße gegen fundamentale Werte der Europäischen Union, sagte von der Leyen am Mittwoch in Brüssel. „Dieses ungarische Gesetz ist eine Schande.“
Vertragsverletzungsverfahren
Nach Angaben der Kommissionschefin sollen die rechtlichen Bedenken nun in einem Schreiben an die ungarische Regierung näher ausgeführt werden. Dies solle noch vor dem Inkrafttreten der neuen Regeln erfolgen, sagte die Politikerin. Sollte Ungarn die Bedenken nicht ausräumen können, dürfte die EU-Kommission nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ein offizielles Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land einleiten. Dieses könnte dann mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes enden.
Das in der vergangenen Woche vom ungarischen Parlament gebilligte Gesetz sieht unter anderem ein Verbot von Büchern, Filmen und anderen Inhaltsträgern vor, die Kindern und Jugendlichen zugänglich sind und in denen Sexualität dargestellt wird, die von der heterosexuellen abweicht. Darüber hinaus soll Werbung verboten werden, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil einer Normalität erscheinen. Das Gesetz gilt als besonderes Anliegen von Ministerpräsident Viktor Orban, dem Kritiker das Schüren von Vorurteilen gegenüber Minderheiten vorwerfen.
Orban bestreitet Diskriminierung
Orban weist die Anschuldigungen zurück. Der Ministerpräsident bestreitet, dass sich das Gesetz gegen Homosexuelle richtet und dass sexuelle Minderheiten in seinem Land diskriminiert werden. Die Aufklärung heranwachsender Kinder gehört aus seiner Sicht ins Elternhaus. „Wir schützen diese Aufgabe der Eltern“, sagte Orban am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.
In einem Statement bezeichnete Budapest die Wortwahl von der Leyens als "Schande". Die Kritik an dem Gesetz sei auf „falsche Tatsachen“ gegründet, da der Rechtsakt „keine diskriminierenden Elemente enthält“. Der Begriff „Schande“ fällt in der kurzen Erklärung gleich drei Mal.