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Welche Konsequenzen gibt es für Impfdrängler?

Der Fall sorgte für große Aufregung: Wolfgang Matt, VP-Bürgermeister von Feldkirch (Vorarlberg), soll sich Medienberichten zufolge bei einer Impfaktion in einem Altersheim regelrecht "hineingedrängelt" haben, um sich eine von den übrig gebliebenen Dosen zu sichern.

Es handelt sich dabei um keinen Einzelfall: Ähnliche Vorfälle aus Kärnten, Oberösterreich, Tirol und Niederösterreich sind ebenfalls bekannt. Bei mindestens einem davon soll sogar Geld geflossen sein.

Hat so ein Benehmen strafrechtliche Folgen? Kann man bei dem Tatbestand "Spende im Tausch gegen eine Impfung" bereits von Korruption sprechen? Hubert Hinterhofer, Universitätsprofessor für Strafrecht in Salzburg, klärt im KURIER Daily Podcast auf.

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Vordrängeln, ein Kavaliersdelikt

Derzeit gibt es keine Verordnung, die ein derartiges Vorgehen straft, solange in die Impfreihenfolge nicht aktiv eingegriffen worden ist. Anders sei die Lage jedoch, wenn Geld geflossen ist, so Hinterhofer: Dann liegt der Tatbestand der Korruption vor. Allerdings auch nur dann, wenn es es sich beim Altenheim um eine öffentliche und keine private Einrichtung handelt. 

Hinterhofer appelliert an Gesundheitsminister Rudolf Anschober, es sei nicht zu spät, eine entsprechende Verordnung im Sinne des Verwaltungsstrafrechts zu erlassen: "Ich verstehe nicht, warum das noch nicht eher geschehen ist."

Ob eine entsprechende Verordnung kommt, ist noch offen. Bis es so weit ist, wollen die Alters- und Pflegeheime verstärkt auf Wartelisten setzen, auf denen mehr Personen der Hochrisikogruppe vermerkt und bei Bedarf kurzfristig kontaktiert werden. 

Bis Dienstag Abend waren 140.232 Menschen in Österreich gegen Corona geimpft, das sind 1,58 Prozent der Gesamtbevölkerung.

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