Kultur/Medien

Causa Fellner: Klage gegen Scharf eingeschränkt

Am Mittwoch ging es am Arbeits- und Sozialgericht in Wien um die Causa Fellner. Zur Erinnerung: Ex-oe24.tv-Mitarbeiterin Raphaela Scharf hatte sich 2019 im Medienhaus über sexuelle Belästigung durch Wolfgang Fellner beschwert. Daraufhin wurde sie entlassen. Scharf klagte auf Wiedereinstellung, Fellner auf Unterlassung.

In letzterer Sache wurde am Mittwoch verhandelt. Zu Beginn gab Fellners Anwalt eine Einschränkung der Klage bekannt: Die Unterlassungsklage bezieht sich jetzt nicht mehr auf allgemeine Vorwürfe der sexuellen Belästigung durch Wolfgang Fellner, sondern nur noch auf den Vorwurf, der Medienmanager habe Scharf bei einem Fotoshooting im Mai 2019 am Gesäß berührt.

Erfolg – für alle

Scharfs Anwalt, Michael Rami, sprach von einem „großen Erfolg“: Nach zwei Jahren Prozess habe Fellner seine Klage „massiv eingeschränkt“. Der Medienmanager wolle mit dem Schritt offenbar eine Diskussion darüber, was in den Wochen vor dem Shooting vorgefallen ist, vermeiden, so Ramis Schluss.

Fellners Anwälte (der Österreich-Herausgeber wird vertreten von Georg Zanger und nun auch von Kristina Venturini) sahen den Schritt hingegen nicht als Einschränkung, sondern als „Präzisierung“: Die Unterlassung habe sich von Anfang an nur auf die Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Fotoshooting bezogen. Anwältin Venturini sprach dabei von „Missbrauch der MeToo-Bewegung“.

Als „Erfolg“ sah die Verhandlung auch Fellner, der die Vorwürfe bestreitet: Aus seiner Sicht sei „die Strategie der Gegenseite zusammengebrochen“. Eine bei besagtem Fotoshooting anwesende Stylistin sagte am Mittwoch aus, keine Berührung von Fellner bei Scharf gesehen zu haben. Für Scharfs Anwalt Rami sei die Aussage der Stylistin jedoch „kein Beweis für irgendetwas“.

Katia Wagner nur kurz befragt

Sehr kurz fiel am Mittwoch die Befragung von Katia Wagner als Zeugin aus. Die krone-tv-Moderatorin war von 2014 bis 2015 für Fellner tätig und hat u. a. in einem viel beachteten Interview auf Puls4 dem Medienmanager sexuelle Belästigung vorgeworfen. Weil im Verfahren aber nun das Fotoshooting im Zentrum steht und Wagner zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt, nämlich im Mai 2019, nicht für die Mediengruppe Österreich gearbeitet hat, beendete die Richterin die Befragung nach wenigen Minuten. Fellner hat die Vorwürfe von Katia Wagner mehrfach zurückgewiesen.

"Sexfalle"

Fellners Anwälte legten u. a. auch Bestätigungen von Chefredakteuren, Geschäftsführern, Programmdirektoren und Betriebsräten vor, die belegen sollen, dass es in den vergangenen 15 Jahren – so lange gibt es die Tageszeitung Österreich – keine einzige Beschwerde gegen Fellner gegeben habe. Rami zufolge gebe es diese sehr wohl.

Thema war auch ein Vorfall von 2016. Es ging ebenfalls um sexuelle Belästigung, zwei Verfahren dazu wurden wieder eingestellt. Laut Fellner habe es sich um eine Treuetesterin gehandelt, die ihn in eine „Sexfalle“ locken habe wollen. Während eines gemeinsamen Aufenthaltes in Paris sei bei ihm eingebrochen worden und ein Dokument entwendet worden. Zwar stand diese Angelegenheit nicht direkt in Zusammenhang mit dem Fotoshooting, weil Fellner selbst darauf zu sprechen gekommen sei, ließ die Richterin die Befragung in diesem Fall jedoch zu. 

"Unverschämte Manipulation"

Scharfs Anwalt legte wiederum ein Transkript eines Gesprächs zwischen Fellner und Scharf vom Mai 2019 vor, das wenige Tage nach dem Fotoshooting stattgefunden haben soll. Darin räume Fellner die Möglichkeit einer unabsichtlichen Berührung ein: Auf Scharfs Frage, ob er sie am Gesäß berührt habe, antworte Fellner, dass er dies nicht wisse. Dies widerspreche Fellners wiederholten Aussagen, dass es nie zu einer Berührung gekommen sei, so Rami.

Laut Fellner fehlt der erste Teil des Gesprächs, der absichtlich weggelassen worden sei. In diesem Gesprächsteil habe er mehrmals festgehalten, dass es zu keiner Berührung gekommen sei. Fellner sprach von „unverschämter Manipulation“. Er habe als „harmoniebedürftiger Chef“ lediglich versucht, eine gegenseitige Entschuldigung zu erwirken. Sollte es zu einer Berührung gekommen sein, würde sich dafür entschuldigen. Er sei sich aber sicher, dass er Frau Scharf nicht berührt habe.

Der Prozess wurde am Mittwoch vertagt: Anfang Oktober geht es weiter. Scharfs Anwalt kündigte an, eine Liste von Zeugen zum Thema sexuelle Belästigung einzubringen. Sollte diese von der Richterin abgelehnt werden – wegen des eingeschränkten Verfahrensgegenstandes –, werde er Rechtsmittel einlegen. Es gehe Rami dabei um die Glaubwürdigkeit von Fellner.