Leben/Gesellschaft

Homosexualität: Deutschland verbietet "Umpolungs"-Maßnahmen

Therapieangebote zur vermeintlichen Heilung von Homosexualität sind in Deutschland bei Minderjährigen künftig komplett untersagt, bei Volljährigen unter bestimmten Umständen.

Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat (Länderkammer) einem entsprechenden Gesetz zum Verbot sogenannter Konversionsbehandlungen zugestimmt. In Kraft treten soll es nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Weil es dafür keine festen Fristen gibt, könnten bis dahin noch einige Wochen vergehen.

Strafen vorgesehen

Die Regelung sieht vor, dass bis zu einem Alter von 18 Jahren Methoden zur Änderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung komplett verboten sein sollen. Strafen drohen auch, wenn die Betroffenen zwar volljährig sind, aber durch Zwang, Drohung oder Täuschung zu einer derartigen "Umpolungs"-Maßnahme bewegt wurden.

Bei Missachtung des Verbots droht bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe. Darüber hinaus ist in Zukunft auch die Werbung für "Konversionstherapien" untersagt.

Mit dem Begriff "Konversionstherapie" werden jene umstrittenen Methoden bezeichnet, die darauf abzielen, Homosexualität in asexuelles oder heterosexuelles Verhalten umzuwandeln.

"Homosexualität ist keine Krankheit"

Der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn, selbst homosexuell, hatte das Vorhaben vor einem Jahr angeschoben. "Homosexualität ist keine Krankheit", hatte er immer wieder gesagt. Durch Konversionstherapien entstehe oft schweres körperliches und seelisches Leid. Die angebliche Therapie mache krank und nicht gesund.

Nach Schätzungen des deutschen Bundesgesundheitsministeriums werden in Deutschland jährlich etwa 2.000 der sogenannten Konversionstherapien angewendet, schrieb die Zeit in einem Artikel vergangenes Jahr.

Im Juli 2019 stimmte der österreichische Nationalrat unisono für das gesetzliche Verbot von Konversionstherapien an Minderjährigen.

Hierzulande spielen diese Methoden zwar kaum eine Rolle, dennoch wolle man ein klares Zeichen setzen und auch eine klare Abgrenzung zu anerkannten medizinischen und psychotherapeutischen Methoden bis hin zur Seelsorge schaffen, hieß es.

"Das war ein guter erster Schritt, es braucht hier aber nicht nur einen Erlass für Minderjährige, sondern ein klares Gesetz, das alle Menschen und nicht nur Minderjährige vor solchen Unsinns- und Pseudo-'Therapien' schützt", bekräftigte die stellvertretende Klubobfrau der Grünen, Ewa Ernst-Dziedzic, im Dezember 2019.