Wiener Kaufleute fordern Verlegung der Corona-Demos
Die Kaufleute der Wiener Innenstadt haben genug von den häufigen Protestmärschen und Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen bzw. die Impfpflicht.
Sie warnen laut ORF-Wien in einem offenen Brief an die Stadtregierung vor einem Geschäftssterben und fordern eine Verlegung von Demonstrationen. Argumentiert wird mit der Geschäftsfreiheit, die hier mit der Versammlungsfreiheit kollidiert. "Die älteren Leute trauen sich nicht mehr in den ersten Bezirk zu kommen", schildert Boutiquen-Inhaberin Lina Schmutz die Folgen.
"Langfristig gesehen sehe ich es als Missbrauch der Demokratie und die Herrschaften (...) sollten mal darüber nachdenken, was sie da anzetteln", ergänzte Manfred Markovski, der ein Modegeschäft betreibt, laut ORF-Bericht. Es sei schon so oft gewesen, jedes Mal mit so hohen Kosten verbunden, man könnte jetzt endlich einmal auch aufhören, so Martina Baubin, ebenfalls aus der Modebranche.
Politik gefordert
"Es ist einerseits gefordert die Politik, die zu diesen Demonstrationen aufruft, hier auf die Bremse zu steigen. Drei Mal hintereinander, das geht so nicht", so der Handelssparten-Obmann in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Rainer Trefelik." Auf der anderen Seite muss man auch die Rahmenbedingungen von politischen Gestaltungsmöglichkeiten ausrouten. Man hat Erwerbsfreiheit und die Versammlungsfreiheit."
Die Kaufleute fordern die Stadtregierung auf, die Erwerbs- und Versammlungsfreiheit unter einen Hut zu bringen. Sie fordern eine Verlegung der Demonstrationen in andere Bezirke.
Für den Menschenrechtsexperten Michael Fremuth ist der Ausgleich von Erwerbsfreiheit und Versammlungsrecht eine Herausforderung: "Zur Versammlungsfreiheit gehört auch, dass ich zunächst einmal entscheiden kann, wann ich wo demonstrieren möchte.
Das heißt, mich in irgendwelche peripheren Bezirke verbannen, das geht ohne weiteres nicht. Weil das Versammlungsgesetz ist gerade darauf angelegt, dass ich in die Öffentlichkeit trete mit meiner Meinung." Auch das Recht des Handels auf ungestörte Geschäftstätigkeit sei aber zu berücksichtigen, so der Fachmann.