Venediger Au: Verfahren gegen Baupolizei eingestellt
Von Nina Oezelt
In der Causa "Venediger Au" um den Bau der Sport-und-Funhalle auf einer Grünfläche im 2. Bezirk gibt es neue Entwicklungen. Die Anzeige des stellvertretenden Bezirksvorstehers Bernhard Seitz (Grüne) gegen die Leitung der Baupolizei (MA 37) wegen Amtsmissbrauchs (der KURIER berichtete), führt zu keinem weiteren Ergebnis.
Kein Grund für Strafverfolgung
Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt, denn es gebe "keinen Grund für eine Stafverfolgung", hieß es seitens der Magistratsdirektion. Die Baupolizei habe auf Grund der Gesetze gehandelt und alle rechtlichen Vorgaben eingehalten.
Im Wortlaut heißt es: Die Baupolizei hat für die Sport- und Fun-Halle im Bereich Praterstern/Venediger Au gemäß § 71 der Bauordnung für Wien eine befristete Baubewilligung für fünf Jahre ausgestellt. Grundlage dafür war die Festlegung, dass innerhalb dieses Zeitraumes eine Änderung der Bebauungsbestimmungen für diese Liegenschaft geplant ist, mit der diese Sport- und Fun-Halle im Bebauungsplan berücksichtigt wird.
Der Vorwurf dass diese Vorgangsweise Amtsmissbrauch darstellt, wurde von der Staatsanwaltschaft geprüft.
Magistratsdirektor Dietmar Griebler verurteilte in einer Aussendung, dass "Führungskräfte als Mittel der gesellschaftlichen Vorführung von politischen Vertreter angezeigt werden". Seiner Meinung nach wurde jetzt "die korrekte Vorgangsweise der Baupolizei von der Staatsanwaltschaft bestätigt – diese Art von Umgang disqualifiziert sich damit von selbst."
Grüne empfinden Bau weiterhin als "illegal"
Seitz akzeptiert die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, betont aber, dass eine weitere Beschwerde bei der Volksanwaltschaft liege. Hier sei das Ergebnis noch abzuwarten.
Außerdem sei er nach wie vor davon überzeugt, dass der Bau der Halle illegal sei. Das bestätige das von ihm vorgebrachten Rechtsgutachten.
"Wir setzen im Sinne der Menschen in der Umgebung alle rechtlich möglichen Schritte gegen einen Schwarzbau und das kann keine Majestätsbeleidigung sein, wie das manche in SPÖ und Magistrat sehen, sondern ist die Aufgabe von gewählten Vertreter", sagt er. Es sei normal, sich an die zuständigen Behörden zu wenden, wenn man offensichtliches rechtswidriges Verhalten wahrnehme.
Zur Vorgeschichte
Sowohl die Grünen als auch LINKS demonstrierten gemeinsam mit Anrainern noch vor Baubeginn gegen den Bau der neuen Sport-und-Fun-Halle auf dem grünen Areal. Die neue Halle soll als Ersatz erbaut werden, da die andere Sport-und-Funhalle, die noch wenige Tage als Willkommen-Zentrum für Ukrainer dient, dem neuen Fernbusterminal und einer neuen Sportarena weicht. Sie wird also bald abgerissen.
Das Dilemma: Das zu verbauende Areal der Venediger Au ist großteils eine Grünfläche. Wenn diese einmal versiegelt ist, ist das nicht so schnell wieder rückgängig zu machen. Seitz ließ darum ein Rechtsgutachten erstellen und verkündete, dass der Bau nur durch einen "Trick der Stadt" möglich wurde. Denn die aktuelle Flächenwidmung hätte den Bau grundsätzlich nicht erlaubt.
Der Bau wurde aber gemäß Paragraf 71 der Bauordnung bewilligt. Dieser besagt, dass man auch ohne entsprechende Flächenwidmung bauen darf, wenn es einen guten Grund gibt und der Bau nur temporär ist. Also zum Beispiel, wenn ein Zirkus sein Zelt aufstellt.
Im Falle der Venediger Au wurde das Fehlen der Sport- und Fun-Halle von der Baupolizei als „triftiger Grund“ eingeschätzt. In dem Rechtsgutachten wurde kritisiert, dass "die Sporthalle nicht für einen bloß vorübergehenden Bestand vorgesehen, sondern auf Dauer angelegt ist".