Chronik/Wien

Maskenverweigerer zahlen in Wien bis zu 500 Euro Strafe

Wer in Wien die vorgeschriebene Corona-Schutzmaske verweigert oder sich nicht an die zwei Meter Mindestabstand zu haushaltsfremden Personen hält, könnte in Zukunft mehr Strafe zahlen als bisher. Und zwar mindestens 90 und maximal 500 Euro. Grund ist die vom Bund vorgegebene 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung, die die Einhebung von Organmandaten durch die Polizei neu regelt.

Wurde man bisher von der Polizei ohne Maske erwischt, drohte eine Strafe von 25 Euro. Bei Nichteinhaltung des Mindestabstands waren es 50 Euro. Wer die Organmandate nicht sofort bezahlen wollte und es auf eine Anzeige ankommen ließ, zahlte letztlich jeweils das Doppelte - also 50 bzw. 100 Euro.

Die Differenzierung zwischen den beiden Delikten wurde mit der neuen Verordnung aber abgeschafft. Künftig kostet jedes der beiden Vergehen 90 Euro, wenn die Strafe gleich vor Ort bei der Polizei bezahlt wird.

Moderate Straferhöhung

Kommt es zu einer Anzeige - also zu einem Strafverfahren - verdoppelt sich der Betrag allerdings nicht mehr. Die Stadt Wien sieht hier als zuständige Verwaltungsbehörde "nur" 120 Euro bei der Erststrafe vor. Im Wiederholungsfall kann es allerdings teuer werden. Der gesetzliche Maximalstrafrahmen für das Nicht-Tragen einer Maske sowie für Abstandsverfehlungen beträgt 500 Euro.

Verletzungen der nächtlichen Ausgangssperre zwischen 20 und 6 Uhr werden weiterhin mit mindestens 150 Euro Strafe geahndet – in diesem Fall gibt es keine Organstrafe.

Billige Anzeige für Jugendliche

Eine etwas kuriose Sonderregel hat die Stadt Wien für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren vorgesehen. Jugendliche Masken- bzw. Abstandsünder bezahlen zwar ebenso 90 Euro Strafe, wenn sie sie gleich bei der Polizei begleichen. Lassen sie es allerdings auf das Strafverfahren ankommen, wird es günstiger. Hier sieht die Verwaltungsbehörde nur 60 Euro vor. Dennoch hofft man seitens der Stadt, dass dies nicht als Freibrief für rücksichtloses Verhalten missinterpretiert wird.

Bei Vergehen gegen die nächtliche Ausgangssperre drohen Jugendlichen 75 Euro Strafe.

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