Chronik/Wien

Nach Prozess: Teichtmeister-Urteil ist rechtskräftig

Nun ist es fix: Florian Teichtmeister wurde wegen des Besitzes und Herstellung von zehntausenden Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen angeklagt und nun auch rechtskräftig schuldig gesprochen. Teichtmeister selbst nahm das Urteil bereits am Dienstag an. Die Staatsanwaltschaft wollte keine Erklärung abgeben. Am Mittwochnachmittag erklärte selbige aber, dass sie keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werde. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Das Gericht hat Teichtmeister zudem folgende Weisungen erteilt:

  • Psychotherapie
  • Alkohol- und Drogenabstinenz
  • Bewährungshilfe
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Der Schuldspruch erfolgte nach rund 40-minütiger Beratung des Schöffensenats. Während der Urteilsverkündung blieb es im bis auf den letzten Platz gefüllten Großen Schwurgerichtssaal ruhig, danach setzte im Publikum Murmeln ein. Es kam allerdings zu keinerlei Störversuchen oder Unmutsäußerungen. Der Richter hatte für diesen Fall allfälligen Störenfrieden den sofortigen Verweis aus dem Gerichtssaal angedroht.

Mit der Entscheidung des Gerichts steht fest, dass Teichtmeister nicht ins Gefängnis muss, und ihm bleibt auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erspart. 

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Bereits im Vorfeld der Verhandlung kam es zu Protesten vor dem Gerichtsgebäude. Lesen Sie hier dazu mehr.

Den Prozess zum Nachlesen gibt es hier:

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