Illegaler Waffenhandel: Drei Mal verurteilt, doch nie in Haft
Von Patrick Wammerl
Die Attentäter nutzen den illegalen Waffenhandel für ihre Terrorpläne. Auch Kujtim F. (20) bekam sein Kalaschnikow-ähnliches Sturmgewehr vom Typ Zastava M70 und die dazu passende Munition aus illegalen Kreisen. Womöglich von seinen Kontakten zu Dschihadisten in Deutschland. Denn nach dem gescheiterten Munitionskauf am 21. Juli in Bratislava soll es ein weiteres Treffen des Terroristen mit Gleichgesinnten aus dem Nachbarland gegeben haben. Derzeit laufen die Untersuchungen, ob es dabei zur Übergabe von Waffen und Munition gekommen ist.
Wie der tragische Fall und andere Beispiele zeigen, liegt beim illegalen Handel mit Schusswaffen und Kriegsmaterial in Österreich einiges im Argen. Selbst Verdächtige mit Terrorismushintergrund sind zuletzt für solche Vergehen ohne zwingender Haft davon gekommen. Besonders schwerwiegend ist der Fall eines 29-jährigen Tschetschenen mit russischem Pass. Der radikale Islamist aus Salzburg wurde 2015 vom Verfassungsschutz aus dem Verkehr gezogen, weil er im Darknet einen regen Waffenhandel aufgezogen hatte. In seiner Wohnung entdeckten die Ermittler unter anderem eine Kalaschnikow und eine Handgranate. Ins Gefängnis musste er dafür aber nicht. Bei einer Höchststrafe von drei Jahren lautete das Urteil acht Monate bedingt.
Nicht geläutert
Damit war das gefährliche Treiben aber noch lange nicht zu Ende. Nur kurze Zeit später wurde der Tschetschene zusammen mit einem Komplizen von deutschen Ermittlern bei der Abholung von illegalen Waffen in der Bundesrepublik festgenommen. Es bestand sogar der Verdacht, dass derselbe Waffenhändler mehrere Kalaschnikows an die Attentäter von Paris lieferte.
Der Tschetschene wurde in Bayern 2016 zu zwei Jahren verurteilt – wieder nur bedingt. Bei Hausdurchsuchungen in Salzburg wurden inkriminierende Fotos des Mannes in IS-Kleidung sichergestellt. Auch Bilder mit einem Haufen Munition, einer Kalaschnikow und dem Koran fanden sich darunter. Wegen der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung wurde allerdings keine Anklage erhoben. Weil er illegal mit einer AK47 und Glock-Pistolen handelte, gab es eine Zusatzstrafe von fünf Monaten, allerdings wieder nur bedingt. In Haft musste der 29-Jährige dafür nicht.