Chronik/Wien

Biedermeier-Haus in Wien-Wieden illegal abgerissen

Ein Haufen Ziegel, in dem unzählige Holzlatten stecken: Viel mehr ist von dem einst zweistöckigen Eckhaus in der Karolinengasse 13 im vierten Bezirk, das bis Juni 2018 das Gasthaus Sperl beherbergte, nicht übrig.

Am Montag ging die neue Eigentümerin dem Gebäude weiter an die Substanz – obwohl die Baupolizei (MA 37) einen Abrissstopp verfügt hat. Der seit Monaten dauernde Kampf um die Existenz des historischen Hauses könnte damit verloren sein.

„Die Abbrucharbeiten wurden trotz behördlicher Baueinstellung fortgesetzt. Von der sofort alarmierten Baupolizei konnten die Arbeiten zwar gestoppt werden, es waren jedoch schon große Teile der schützenswerten Substanz abgetragen“, erklärt Gerhard Cech, Leiter der MA 37.

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Die Chez-Karoline GmbH, die das Biedermeier-Haus von der Familie Sperl gekauft hat, konnte mit dieser Aktion ihr Ziel erreicht haben, vermutet Vize-Bezirkschefin Barbara Neuroth (Grüne). „Ich fürchte, dass das von vorne herein geplant war.“

An dieser Stelle ein Wohnhaus neu zu bauen sei schließlich lukrativer, als auf die historische Substanz aufzustocken. „Ich bin entsetzt. Das geht gegen die Intention der neuen Bauordnung“.

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Last-Minute-Abrisse

Wie berichtet, braucht es mit der Neuregelung zwingend eine Genehmigung der MA 19 (Stadtgestaltung), um Gründerzeithäuser abzureißen. Nur wenn die Behörde das betreffende Haus als nicht erhaltenswürdig einstuft, darf es geschleift werden. Ursprünglich sollte der Landtag die entsprechende Novelle im vergangenen Herbst absegnen.

Als sich abzeichnete, dass mehrere historische Gebäude noch davor dem Boden gleichgemacht werden sollten, wurde der Beschluss auf Juni vorgezogen. Parallel dazu verhängte die Baupolizei für rund 80 Häuser Abrissstopps – darunter das Sperl-Haus.

Besitzerin wehrte sich

Dagegen erhob die Chez-Karoline GmbH beim Verwaltungsgericht Wien Einspruch. Nun liegt die Entscheidung vor: Der Richter habe die Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen, teilt eine Gerichts-Sprecherin auf Anfrage mit. Denn: Der Bescheid über den Abrissstopp sei nicht korrekt an die Chez-Karoline GmbH adressiert gewesen.

Insgesamt habe das Verwaltungsgericht bisher 17 weitere Beschwerden gegen Abbruch-Stopps entschieden.

Im Fall Sperl rechtfertigt der erfolgte Formalfehler den Abriss laut MA 37 nicht - dafür hätte es in jedem Fall eine Bewilligung gebraucht.

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Völlig anders sieht das der Hausbesitzer: Die Baueinstellung sei nichtig, argumentiert ein Sprecher. Die Kritik am Vorgehen will er nicht gelten lassen: „Historisches in Modernes zu integrieren, ist oft explizit gewünscht. Das macht man auch, wenn es die Bausubstanz zulässt.“

Auf der Wieden seien die Voraussetzungen dafür aber nicht gegeben.

Strafanträge gestellt

Der Chez-Karoline GmbH könnte ihr Vorpreschen jedenfalls teuer kommen. Wir schießen hier sehr scharf“, sagt Cech. „Wir haben eine neue Baueinstellung verfügt und bereits Strafanträge gestellt.“

Konkret drohen eine Geldbuße bis 100.000 Euro, eine Haftstrafe und der Entzug der Gewerbeberechtigung.