Chronik/Österreich

Was Sie tun können, wenn wegen Sturm Flug oder Bahnfahrt ausfallen

Für Flugreisende gilt: "Muss der Flug wegen eines Sturms annulliert werden, besteht wahlweise Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises, eine alternative Beförderung zum Zielort zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder auf Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt", weiß ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

"Es besteht allerdings kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Die EU-Fluggastrechteverordnung spricht Airlines bei außergewöhnlichen Umständen, wie eben Sturm und Unwetter, von Entschädigungszahlungen frei." Diese Umstände kann die Fluggesellschaft nicht beeinflussen oder verhindern, auch wenn "alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die Verspätungen oder Annullierungen zu verhindern" – so die EU-Verordnung.

Fluglinien müssen die außergewöhnlichen Umstände allerdings nachweisen.

Zugfahrten

Auch Bahnreisende haben im Falle einer Annullierung aufgrund des Sturms eine Auswahlmöglichkeit, wie sie weiterreisen möchten. Entweder treten sie die kostenfreie Rückfahrt an und beantragen eine anteilige Erstattung des Fahrpreises oder sie setzen die Reise ohne zusätzliche Kosten und unter vergleichbaren Bedingungen fort - sofern das möglich ist.

Bei Stürmen wie "Sabine", die eine Weiterreise verhindern, kann die Fahrt auch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Das sollte allerdings möglichst zeitnah erfolgen.

Recht auf Verpflegung

"Unabhängig vom Grund einer Annullierung, also auch wenn diese auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, haben Reisende Anspruch auf Betreuungsleistungen am Flughafen bzw. am Bahnhof", weiß ÖAMTC-Expertin Pronebner.
Bis zur nächstmöglichen Fahrt zum Endziel oder zurück zum Ausgangspunkt, müssen Fluglinien bzw. Bahnunternehmen Mahlzeiten und Getränke angeboten werden. Darüber hinaus müssen Passagieren Telekommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.

Falls erforderlich, etwa beim unverschuldeten Verpassen des letzten Anschlusszuges, steht Reisenden ein kostenloses Hotelzimmer bzw. eine Taxifahrt zu. "Bestehen Sie auf Ihre Versorgungsleistungen und lassen Sie sich von der Fluggesellschaft bzw. vom Bahnunternehmen eine Bestätigung über die Verspätung oder Annullierung ausstellen", rät die ÖAMTC-Juristin.

Pauschalreisen

Sind der Flug oder die Bahnfahrt Teil einer Pauschalreise, gelten die Rechte auf Betreuungsleistungen und Entschädigungen ebenso. "Außerdem können Pauschalreisende bei Flugverspätungen oder Annullierungen eventuell eine Reisepreisminderung vom Reiseveranstalter verlangen, wenn der Urlaub sturmbedingt kürzer als erwartet ist", sagt Pronebner.

Um sicherzugehen, ob die Reise wie geplant stattfinden kann, sollten Pauschalreisende das Reisebüro oder den Veranstalter kontaktieren.