Chronik/Österreich

Vorwurf der Untreue: Ermittlungen gegen Tojner eingestellt

Bei den Ermittlungen gegen den Wiener Investor Michael Tojner im Zusammenhang mit gemeinnützigen Wohnbaufirmen – „Gesfö“, „Riedenhof“ und „Pannonia“ – gibt es wieder eine neue Entwicklung.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat laut Tojner Anwalt Karl Liebenwein mitgeteilt, „dass in der Causa Pannonia die vom Land Burgenland erhobenen Untreue-Vorwürfe gegen Michael Tojner und 16 weitere Beschuldigte ganz oder teilweise eingestellt werden“.

Laut Verdachtslage sollen Tojner und zahlreiche weitere Beschuldigte das Land in Zusammenhang mit drei gemeinnützigen Wohnbaufirmen geschädigt haben. Der Investor hat die Vorwürfe immer vehement bestritten, es gilt die Unschuldsvermutung. Das Nachrichtenmagazin profil berichtet aktuell über neue Details aus den Ermittlungen gegen Tojner und einem 28-Mio.-Euro-Kredit mit dem Immobilien um 43 Mio. Euro gekauft worden sein sollen.

„Das Land Burgenland behauptet zu geringe Ausgleichsbeträge erhalten zu haben und im Zuge der Festsetzung durch Untreue- und Täuschungshandlungen geschädigt worden zu sein“, so Tojners Anwalt Liebenwein in einer Stellungnahme am Sonntag.

„Kein Schaden für Land“

„Fakt ist aber, dass die Verfahren in eigener voller Verantwortung des Landes Burgenland abgeführt wurden. Es gibt keinen Schaden des Landes, zu dessen Forderung das Land nun berechtigt wäre und es gibt auch kein rechtswidriges und kein schädigendes Verhalten unseres Mandanten.“

Es werde sich im weiteren Verlauf der Ermittlungen zeigen, dass keine Täuschung vorliegen könne, weil das Land Burgenland völlig unbeeinflusst und eigenverantwortlich gehandelt habe. Die Landesverwaltung habe über sämtliche Informationen und Unterlagen verfügt, um die Verwaltungsverfahren zum Entzug der Gemeinnützigkeit durchzuführen.

Aus Sicht Liebenweins ist die (Teil-)Einstellung der Ermittlungen in der Causa Pannonia eine zweite wichtige Entscheidung für seinen Mandanten, nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) im November 2021 eine Beschwerde der Generalprokuratur bestätigt habe, wonach die Untreuevorwürfe im Zusammenhang mit den gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften Riedenhof, Gesfö und Pannonia zu Unrecht erhoben worden seien.