Tojners Heumarkt-Projekt: Jetzt heißt es zurück an den Start
Mit diesem Projekt wolle sich Unternehmer Michael Tojner laut seinen Gegnern ein Denkmal setzen, doch bisher hat es ihm nur viel Ärger und zehn Millionen Euro Kosten beschert. Sein geplantes Hochhaus am Wiener Heumarkt hat gestern, Dienstag, eine massive Schlappe erlitten. Bundesverwaltungsrichter Christian Baumgartner hat in einem 31 Seiten starken Urteil beschieden, dass für das Projekt, doch eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss.
Erstritten hat das Urteil der Wiener Umweltanwalt Wolfgang List. „Wir haben fünf Jahre lang gekämpft und haben letztendlich gewonnen“, sagt List zum KURIER.
Tojners Immobilienprojekt umfasst das Hotel Intercontinental, den Wiener Eislaufverein und das Heumarktgebäude. „Das Vorhaben wird aufgrund seiner Baumasse und Bauhöhe eine wesentliche Störung der historischen Skyline bewirken“, heißt es im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG). Es sei zu erwarten, dass unter Berücksichtigung des Ausmaßes und der Nachhaltigkeit der Schutzzweck für das Gebiet „UNESCO-Welterbestätte Historisches Zentrum von Wien“ erheblich beeinträchtigt wird.
Zu groß, zu hoch
Das Gericht hielt sich bei seiner Entscheidung an die „ortsbildpflegerische Grobprüfung“ des Sachverständigen Manfred Wehdorn, dessen Messmethoden von den Anwälten Tojners als „unpräzise“ kritisiert wurden.
Wehdorn stößt sich an der Bauhöhe (66 Meter) und am Volumen des Bauwerks mit 209.000 Kubikmetern. Das bestehende Bauvolumen (Hotel, Eislaufplatz) betrage nur 117.000 Kubikmeter.
Straßenverlegung
Das Gericht sieht die UVP-Plicht auch darin begründet, dass neben den Gebäuden Parkplätze und Zufahrtsstraßen errichtet werden. So wird die Lothringerstraße auf einer Länge von knapp 300 Metern durch Verbreiterung des Gehsteigs um elf Meter in Richtung Beethovenplatz verschoben, wobei aber keine Verbreiterung der Straße geplant ist.
Basis des Urteils ist zudem die Tatsache, dass die Republik Österreich laut Gericht bei der Umsetzung der UVP-Richtlinie der EU einen Fehler gemacht bzw. etwas vergessen habe.
Revision einlegen
Das Urteil ist auch eine Ohrfeige für die Stadt Wien. Sie hat Mitte Oktober 2016 per Bescheid festgestellt, dass keine UVP nötig ist, weil das Projekt angeblich keine Mindestschwellenwerte überschreitet. Am 30. November 2018 hat Tojners Immobilienfirma Wertinvest eine Baubewilligung beantragt. Aufgrund des öffentlichen Drucks hat die Stadt Wien vor wenigen Wochen den „Heumarkt“ für zwei Jahre aufs Eis gelegt.
"Rechtswidriges Verfahren"
„Das Erkenntnis basiert auf einer für uns nicht nachvollziehbaren Auslegung geltenden Rechts. Der zuständige Richter hat ein rechtswidriges Verfahren durchgeführt“, sagt Tojners Immobilienexpertin Daniela Enzi.
Tojner will „direkt Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof anrufen, um so zu einer abschließenden Klärung der Rechtslage zu kommen“.
Derweil freut sich Anwalt List über die angekündigte Revision Tojners gegen das Urteil. Denn dann muss der Fall wegen der fehlerhaft umgesetzten UVP-Richtlinie von den österreichischen Höchstgerichten dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt werden. Vom EuGH erwartet sich List Rückendeckung.