Nach "Summer-Splash"-Pleite: Maturanten bekommen Geld zurück
Maturanten haben nach der Insolvenz des "Summer-Splash"-Veranstalters Splashline Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Reisekosten. Daran erinnerte am Dienstag die AK Steiermark. Aufgrund der Pauschalreiseverordnung sei für die Absicherung der Kundengelder im Insolvenzfall gesorgt. Betroffene sollten sich direkt an den Insolvenzabsicherer wenden und ihre Ansprüche bis 24. Juli anmelden.
Keine Probleme
Das Antragsformular und weitere Informationen finden sich auf www.call-us-assistance.com/splashline. Die Arbeiterkammer erwartet sich bei der Abwicklung der Rückzahlungen keine Probleme. Bei österreichischen Veranstaltern, die pleitegehen, funktioniere das in der Regel sehr gut, so AK-Expertin Bettina Schrittwieser zur APA.
Mit der Pleite von Thomas Cook Deutschland sei das überhaupt nicht zu vergleichen. Für die von dieser Insolvenz betroffenen Reisenden- auch Österreicher - reicht das Geld der Insolvenzversicherung bei weitem nicht aus, da sich in Deutschland Veranstalter nur bis maximal 110 Mio. Euro absichern müssen. Einige Verbraucherschützer halten diese Obergrenze bei der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie für rechtswidrig.
Forderungen rechtzeitig anmelden
In Österreich sind Verbraucher aus Sicht von Konsumentenschützern durch das hiesige Pauschalreisegesetz gut geschützt. Für Maturanten, die mit "Summer Splash" wegfahren wollten und schon dafür bezahlt haben, ist laut AK nur wichtig, die Forderungen rechtzeitig anzumelden. "Sonst kann es sein, dass Kosten anfallen." Zum Thema Maturareisen verzeichnete die AK schon im Vorfeld der Splashline-Insolvenz immer wieder Anrufe.
Splashline hat Ende Mai Insolvenz angemeldet. Als Grund gab das vor 25 Jahren unter dem Namen "Tu' die Reise" gegründete Unternehmen die coronakrisenbedingte Absage aller Großveranstaltungen seit 10. März an. Das Risiko einer zweiten Coronawelle sei zu groß.