Chronik/Österreich

Wer den Lockdown für Ungeimpfte kontrollieren soll

Die Österreicher kennen sie, die berühmten Gründe, um während eines Lockdowns die eigene Wohnung zu verlassen: in Notfällen, zur Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Kindern, zum Einkaufen im Lebensmittelgeschäft ("Deckung der Grundbedürfnisse"), für berufliche Zwecke (zur Arbeit zu gehen) oder zur körperlichen und psychischen Erholung im Freien (z. B. ein Spaziergang).

Immerhin erlebten alle das bereits drei Mal seit Beginn der Pandemie; Wiener, Niederösterreicher und Burgenländer vier Mal, Stichwort: Ost(er)-Lockdown.

Nun soll diese Maßnahme nicht-immunisierte Menschen treffen, wobei: Ganz vergleichbar mit den harten Lockdowns ist sie nicht, denn damals war der Handel großteils geschlossen, ebenso Fitnesscenter und Gasthäuser. Die bleiben jetzt freilich offen, eben nur für Geimpfte und Genesene. Für alle anderen gilt somit eine Ausgangsbeschränkung.

Das macht die Kontrolle durch Behörden, ob die Maßnahmen tatsächlich von der betroffenen Personengruppe eingehalten werden, wesentlich schwieriger als in früheren Lockdowns. "Wenn das kommt, wird das natürlich eine riesige Herausforderung", sagt ein Sprecher des Innenministeriums, in dessen Krisenstab bereits die Vorbereitungen für dieses Szenario laufen.

Welche Strafen möglich wären

"Federführend ist aber das Gesundheitsministerium", in dessen Auftrag die Exekutive bei Covid-Kontrollen aktiv werde, heißt es weiter: "Wie viel Polizei herangezogen wird, wird man sehen." Noch fehlen die rechtlichen Rahmenbedingungen. Doch wenn sie sich an den bisherigen Bestimmungen orientieren, hieße das: Jede nicht geimpfte Person, die etwa in einem Schuhgeschäft angetroffen wird, macht sich strafbar. Neue Stiefel zu kaufen fällt kaum unter die Deckung der Grundbedürfnisse.

Bei früheren Lockdowns konnten Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen bis zu 1.450 Euro Verwaltungsstrafe kosten. Derzeit gilt zudem: Sollte der Betroffene bei einem Friseur ertappt werden, käme gleich noch einmal ein Verstoß dazu: Sich ohne 2-G-Nachweis bei einem körpernahen Dienstleister pflegen zu lassen, kann mit bis zu 500 Euro geahndet werden.

Polizeigewerkschaft wehrt sich gegen Lockdown-Kontrolle

Hermann Greylinger, Vorsitzender der Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen (FSG) in der Polizeigewerkschaft, hat am Donnerstag das Vorhaben heftig kritisiert, dass die Polizei den Lockdown für Ungeimpfte kontrollieren soll. Das sei Aufgabe der Gesundheitsbehörden, die Polizei komme, wenn es Probleme gebe. Im übrigen würden diese Kontrollen in der Praxis nicht funktionieren, zeigte sich Greylinger in der ORF-ZiB Nacht überzeugt.

Der Gewerkschafter betonte, es sei nicht die Meinung der sozialdemokratischen Fraktion, sondern einhellige Meinung der Polizeigewerkschaft insgesamt, dass diese Kontrollen nicht Aufgabe der Exekutive seien. Greylinger sprach von einer Vielfalt der Aufgaben der Polizei und betonte: "Wir sind am Limit. Es muss Schluss sein." Der Gewerkschafter kritisierte weiter: "Wir sind bei diesen Maßnahmen nicht eingebunden." Das Innenministerium gehe einen eigenen Weg, "wir erfahren aus den Medien, was geplant ist".

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