Chronik/Österreich

FPÖ-Volksanwalt Rosenkranz leitet Prüfung zu Terroranschlag ein

Das Versagen und die Pannen in den Reihen des Verfassungsschutzes im Vorfeld des Wiener Attentats werden nicht nur von einer unabhängigen Untersuchungskommission geprüft. Auch die Volksanwaltschaft hat am Dienstag ein Prüfungsverfahren zu den Umständen eingeleitet. Zuständig dafür ist der niederösterreichische FPÖ-Abgeordnete, Volksanwalt Walter Rosenkranz. „Aufgrund der täglich neuen medialen Enthüllungen rund um ein allfälliges Behördenversagen im Verfassungsschutz muss sich die Volksanwaltschaft einen unmittelbaren, vollständigen und objektiven Überblick verschaffen“, sagt Rosenkranz.

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Als Kontrollorgan des Parlaments erhält die Volksanwaltschaft volle Akteneinsicht. Ein sensibles Unterfangen, wie Rosenkranz seit den Vorwürfen gegen seinen Klubobmann Herbert Kickl weiß. Kickl wird vorgeworfen, er hätte vergangene Woche in einer Pressekonferenz Details einer Geheimoperation des Verfassungsschutzes ausgeplaudert und damit Beamte gefährdet.

Um sich nicht auf gleiche Weise angreifbar zu machen, hat Rosenkranz einen sensiblen Umgang mit allen geheimen Unterlagen angekündigt: „Die Prüforgane und ich selbst werden daher viele Unterlagen in den Räumlichkeiten der Dienststellen sichten und keine Aktenkopien durch die potenziell löchrigen Kanäle schicken“.

Einzeltätertheorie

Was den Tatablauf des Anschlags anbelangt, hat der Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl am Dienstag im ORF nochmals die Einzeltätertheorie bekräftigt. Auch wenn immer noch nicht feststehe, wie der 20-jährige Attentäter schwer bewaffnet an den Tatort ins Bermudadreieck gelangte, gäbe es derzeit keinen Hinweis auf Komplizen. Laut Pürstl werden die genauen Vorbereitungshandlungen von Kujtim F. vor den ersten Schüssen am 2. November um 20 Uhr noch erhoben.