Drogen werden am liebsten auf dem Postweg geschmuggelt
Von Teresa Sturm
Khat, Cannabis, Heroin, Kokain sowie psychotrope und psychoaktive Substanzen entdeckte der Zoll bundesweit am häufigsten. Insgesamt wurde bei Suchtmittelaufgriffen 2020 mehr als eine Tonne Drogen konfisziert.
Von insgesamt 1.369 Kilo, 28.198 Stück und rund zwei Litern diverser Suchtmittel, die im Vorjahr aus dem Verkehr gezogen wurden, macht die Naturdroge Khat allein schon 1.130 Kilogramm aus. Von Cannabis beschlagnahmte man 180 Kilogramm. Bei nur einer Kontrolle Mitte Oktober wurden auf der A8 in einem Sattelzug 140 Kilogramm Cannabiskraut entdeckt.
Transport im Körper
Auch Kokain ist eine beliebte Schmuggelware. So wurde im September des Vorjahres ein Mann am Flughafen Wien Schwechat erwischt, der 1,9 Kilo davon schmuggelte. „Drogenkuriere nutzen zum Transport der Drogen oft auch ihren eigenen Körper. Bodypacker nehmen mit dieser Art des Schmuggels ein hohes Risiko auf sich. Wenn ein Päckchen aufreißt, riskiert der Schmuggler sein Leben durch eine tödliche Überdosis“, heißt es dazu aus dem Bundesministerium für Finanzen.
In dem Fall wurde der 45-Jährige einer Untersuchung mittels Computertomografie im Spital unterzogen. Dabei sei laut Angaben des Ministeriums festgestellt worden, dass er 214 Behältnisse mit großteils Kokain, aber auch Heroin geschluckt hatte. Der Schmuggler wurde mittlerweile am Landesgericht Korneuburg zu vier Jahren Haft verurteilt.
Die meisten Drogen werden in Österreich aber nach wie vor via Post versendet. 91,62 Prozent der 2020 beschlagnahmten Suchtmittel wurden als Postsendung befördert. Rund 4,61 Prozent kamen auf dem Luftweg, 2,04 Prozent auf der Straße ins Land.
Drogen werden etwa bei Kontrollen im Briefzentrum Inzersdorf beschlagnahmt, die von den Zöllnern vom Zollamt Wien regelmäßig mit ihren Diensthunden durchgeführt werden. „Mit den konsequenten Kontrollen treten die Zöllner dem ständigen Anstieg der Suchtmittelkriminalität über den Postweg entschieden entgegen“, sagt Finanzminister Gernot Blümel.
Der Zoll übergibt die Sendungen in weiterer Folge der Polizei, die dann die weitere Ahndung übernimmt. Nach dem Suchtmittelgesetz sind unter anderem die Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr von Drogen verboten.