Chronik/Niederösterreich

Chef darf nach dem Impfstatus fragen

Nach einem Rekord an Beratungen im vergangenen Jahr geht es für die Experten der Arbeiterkammer Niederösterreich  auf höchstem Niveau weiter. Arbeits- und sozialrechtliche Belange, die im Zusammenhang mit den Maßnahmen rund um die Corona-Pandemie stehen, brennen unter den Nägeln. Neben Anfragen zu Kurzarbeit,  Kündigungen oder Arbeitslosigkeit  kommen aktuell verstärkt Impfpflicht, Massentestungen oder Maskenpflicht aufs Tapet.

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„Ist das freiwillig? Was muss ich als Arbeitnehmer akzeptieren? Was passiert, wenn ich mich weigere Maske zu tragen oder mich testen zu lassen? Und was kann mein Dienstgeber von mir verlangen“, lauten etwa häufig gestellte Fragen, schildert der Präsident der Arbeiterkammer Niederösterreich, Markus Wieser.  AK-Experten geben da kompetente Auskunft, versichert er.

Impfungen

Vor allem die Umstände rund um die anstehenden Covid 19-Impfungen beschäftigen die Arbeitnehmer zunehmend. „Es gibt  in Österreich die klare Festlegung, dass es für keine Berufsgruppe eine gesetzlich angeordnete Impfpflicht gibt“, beantwortet Doris Rauscher-Kalod, die Leiterin der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht  der AKNÖ diese häufig gestellte Frage.

„Nach dem Epidemiegesetz ist es aber möglich, dass durch eine Verordnung einer Bezirksverwaltungsbehörde für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Gesundheitswesen Impfpflicht angeordnet werden kann. Bislang ist das aber nicht erfolgt, es gibt lediglich eine Impfempfehlung des zuständigen Bundesministeriums für die genannten Berufsgruppen“, erklärt die Arbeitsrecht-Expertin.

Im Gesundheitsbereich haben Arbeitgeber allerdings besondere gesetzliche Pflichten, um Patienten und Klienten zu schützen. Sie haben daher berechtigtes Interesse zu erfahren, ob von künftigen Mitarbeitern eine Gefährdung ausgehen könnte oder ob die zukünftigen Mitarbeiter selbst geschützt sind. Daher  sei es zulässig, Beschäftigte nach dem Impfstatus zu fragen, klärt Rauscher-Kalod auf. „Ähnliches gilt auch für die Offenlegung des Impfstatus bei einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis“, berichtet sie weiters.

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