Ein Bundesland unter Quarantäne: Geht das überhaupt?
Im März 2020 ist Tirol Corona-Hotspot, Stichwort: Ischgl und sein Après Ski. Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) stellte damals alle 279 Gemeinden des Bundeslandes unter Quarantäne: "Tirol isoliert sich selbst", ließ er die Öffentlichkeit wissen.
Der Verfassungsgerichtshof hob diese landesweite Quarantäne im Dezember rückwirkend auf: Es gab keine rechtliche Basis dafür, das Epidemiegesetz aus 1950 wurde erst nach der Quarantäneanordnung entsprechend geändert.
Knapp ein Jahr später fällt Tirol schon wieder auf, Stichwort: Virusmutationen. Während Virologin Dorothee von Laer rät, das Bundesland deshalb gleich für vier Wochen abzuschotten, lehnt Platter diesmal ab. Das gebe "die Datenlage nicht her": "Es muss darauf geachtet werden, dass die Verhältnismäßigkeit gegeben ist."
Rechtlich möglich
Im Gegensatz zum März 2020 existiert im Februar 2021 aber ein bedeutender Unterschied: Diesmal wäre es Platter rechtlich möglich, das Bundesland vom restlichen Österreich zu isolieren, befristet zumindest. "Es gibt zwei Ansätze, das Epidemiegesetz und die Covid-19-Maßnahmenverordnung", begründet Verfassungsrechtler Peter Bußjäger. "Beide Möglichkeiten sind gangbar."
Wer darf anordnen?
Sowohl Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) als auch Landeshauptmann Platter hätten demnach die Befugnis, entweder "Verkehrsbeschränkungen" nach dem novellierten Epidemiegesetz oder "verschärfte Maßnahmen" nach dem Covid-Maßnahmengesetz zu verhängen. Allein auf einen Bezirk bezogen dürften dies auch die Bezirkshauptleute anordnen.
Und was bringt das?
Doch was würde das bringen? "Das frage ich mich auch", überlegt Bußjäger. Einreiseverbote aus einem anderen österreichischen Land nach Tirol seien mit einer solchen Quarantäne nicht möglich. "Das erschiene mir mit den derzeitigen Regeln nicht machbar." Quarantäne träfe nämlich vor allem die Tiroler selbst, die dann ihre Wohnsitzgemeinde nur noch in begründeten Ausnahmefällen verlassen dürften.
Die Rechtslage ist somit anders als etwa in Italien mit seiner Zoneneinteilung oder Deutschland, das auf Länderebene auch schon unterschiedlich strenge Vorschriften zur Corona-Bekämpfung gesetzt hat.
Starke regionale Unterschiede
"Außerdem muss man fragen, macht’s Sinn, ein ganzes Bundesland unter Quarantäne zu stellen, wenn es starke regionale Unterschiede in der Viruslage gibt?", gibt Bußjäger zu bedenken. "Nach meiner bescheidenen virologischen Kenntnis breitet sich das Virus im Bezirk Schwaz aus -warum dürfte dann ein Landecker nicht nach Innsbruck fahren?"
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