Ausreisekontrollen in Neunkirchen und Wr. Neustadt: Strafen ab Freitag
Von Patrick Wammerl
Mit Donnerstag 0 Uhr treten auch in den Bezirken Wiener Neustadt-Land und Neunkirchen die sogenannte „Hochinzidenzgebietsverordnung“ wie in der 50.000-Einwohner-Stadt Wiener Neustadt in Kraft. Die wichtigste Nachricht für Pendler: Bei Fahrten zwischen der Stadt und dem Bezirk Wiener Neustadt-Land ist kein Coronatest erforderlich. Was das Risikogebiet betrifft, werden Magistrat und Bezirk als eine Einheit gesehen.
Die verpflichtenden Ausreisekontrollen gibt es allerdings für Fahrten ins angrenzende Burgenland oder in den nächsten Hochinzidenzbezirk Neunkirchen. Polizeiliche Checkpoints gibt es daher an den Bundesstraßen 17 und 54 sowie bei den Autobahnauffahrten und am Bahnhof Wiener Neustadt. Umgekehrt brauchen Bewohner des Bezirkes Neunkirchen einen negativen Coronatest, wenn sie ihren Bezirk verlassen wollen. Die polizeilichen Kontrollen können wegen der Größe des Gebietes nur stichprobenartig erfolgen. Nach einer Beobachtungsphase am Donnerstag wird ab Freitag gestraft.
Testangebote der Nachbarn nutzen
"Selbstverständlich stehen die Testangebote der Stadt damit auch verstärkt für die Bewohnerinnen und Bewohner des Bezirks Wiener Neustadt zur Verfügung", hieß es am Mittwochabend im Wiener Neustädter Rathaus. „Wir haben in den letzten Tagen gemeinsam mit den betroffenen Bezirken und dem Land Niederösterreich Gespräche über mögliche Lösungen für die gesamte Region geführt. Das nun vorliegende Ergebnis berücksichtigt die extrem enge Verbindung der Stadt zu ihren Umlandgemeinden im Bezirk Wiener Neustadt-Land“, erklärt Bürgermeister Klaus Schneeberger (ÖVP).
Der hohe Anteil des Verkehrs – sowohl individuell als auch öffentlich – bringe es mit sich, die Kapazitäten der Polizei an den Außengrenzen des Land-Bezirks zu bündeln, um dort effizienter vorgehen zu können.
Weil einige Gemeinden im Bezirk Neunkirchen einen Engpass bei den Testkapazitäten befürchten, dürfen die Bewohner nach Wiener Neustadt-Land oder Stadt fahren, um dort einen Antigen- oder PCR-Test vorzunehmen. Ein weiterer Schwerpunkt wird im Bildungsbereich gesetzt. Für alle Kindergartenpädagoginnen, Lehrer und Betreuerinnen gilt ebenso eine FFP2-Maskenpflicht wie für Kinder der Unterstufe. Die Testkapazitäten ab der 9. Schulstufe für Schüler und Lehrer werden verstärkt. „Ich ersuche die Bevölkerung im gesamten Bezirk Neunkirchen um Zusammenhalt und Unterstützung. Es ist jetzt die Zeit, die Regeln und Vorgaben einzuhalten und gemeinsam alles zu tun, die Infektionskurve deutlich zu drücken“, sagt Bezirkshauptfrau Alexandra Grabner-Fritz.