Prozess: "Reparaturseiterl war ein großer Fehler"
Es war eine „bsoffene Gschicht“, die für eine Südburgenländerin am Dienstag in Eisenstadt ein gerichtliches Nachspiel hatte. Die 59-jährige Büroangestellte hatte vergangenen Juni im Landessüden einen Unfall verursacht – und zwar mit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. Dabei wurde eine 62-jährige Burgenländerin schwer verletzt. Am Montag musste sich die Unfalllenkerin wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung am Landesgericht verantworten.
Es war ein Nachmittag Ende Juni, den die Beschuldigte bei einer Party verbracht hatte. Dabei sei auch reichlich Alkohol geflossen. Gegen 2 Uhr Früh sei sie dann nach Haus gegangen und habe sich niedergelegt, schildert die Angeklagte. Als sie gegen 5 Uhr wieder aufstand sei ihr übel gewesen. „Ich mir gedacht, ein Reparaturseiterl hilft. Aber das war ein großer Fehler“, schildert die 59-Jährige.
Wegen grauer Haare zum Friseur
Den Friseurtermin, den sie vereinbart hatte, habe sie auf keinen Fall absagen wollen. „Wir haben am Wochenende Waldfest gehabt und bei mir sind schon die grauen Haare gekommen, die wollte ich färben.“ Einzelrichterin Birgit Falb würdigte die ehrliche Antwort der Beschuldigten. „Sie wissen ja gar nicht, was ich sonst oft für haarsträubende Ausreden zu hören bekomme.“
Die Angeklagte hatte sich an besagtem Morgen im Juni trotz „Reparaturseiterl“ hinter das Steuer gesetzt. „Bei der Kreuzung bin ich auch vor der Stopp-Tafel stehen geblieben.“ Sie habe nach links und rechts geschaut und sei dann losgefahren. „Es stehen Sträucher dort, es war ein Fehler, dass ich rausgefahren bin.“
Eine 62-Jährige konnte ihren Wagen nicht mehr bremsen, die Pkw kollidierten. Dabei erlitt das Opfer einen Bruch des Brustbeins. Die Unfalllenkerin selbst erlitt Prellungen und Abschürfungen.
"Große psychische Belastung"
Am Gericht war die 62-Jährige am Dienstag nicht erschienen. Ihr Arzt hatte ihr in einem Schreiben eine große psychische Belastung beim Autofahren attestiert, ausgelöst durch den Unfall. Die 300 Euro Schmerzensgeld, die die 62-Jährige durch ihre Privatbeteiligtenvertreterin vor Gericht geltend macht, werden von der Angeklagten sofort akzeptiert.
"Könnte mir den Kopf abreißen"
„Haben Sie sich entschuldigt?“, will die Richterin wissen. Die Beschuldigte bejaht. „Ich habe sie (das Opfer, Anm.) angerufen und gefragt, wie es ihr geht und gesagt, dass es mir sehr leidtut.“
Sie habe aus ihrem Fehler gelernt, beteuert die Beschuldigte mehrmals. „Ich könnte mir jetzt noch den Kopf abreißen. Ich hab noch immer wilde Gewissensbisse.“
Kombinationsstrafe
Die Richterin spricht eine Kombinationsstrafe aus: Die Angeklagte wird wegen fahrlässiger Körperverletzung, die eine schwere Verletzung zur Folge hatte (§88 Abs.4) zu einer bedingten Freiheitsstrafe in der Höhe von vier Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro sowie zum Ersatz der Verfahrenskosten verurteilt. Zudem muss sie 300 Euro an das Unfallopfer zahlen.
Bei Tatbeständen wie jenem setze das Gericht nun auf „Kombistrafen“, erläuterte die Richterin. Eine rein bedingte Strafe sei „zahnlos“, „es muss schon spürbar sein und es muss eine abschreckende Wirkung für die Bevölkerung haben.“
Mildernd gewertet habe sie den bisherigen ordentlichen Lebenswandel sowie die Unbescholtenheit der Angeklagten – sowohl in straf-, als auch in verwaltungsrechtlicher Sicht. Dazu käme das reumütige Geständnis.
Der Verteidiger der Angeklagten meldete Rechtsmittelverzicht an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.