Chronik/Burgenland

Gesundheitsversorgung: Abtreibungen im Land nicht möglich

Im Burgenland soll es schon bald die Möglichkeit geben, einen Schwangerschaftsabbruch in einem heimischen Spital durchführen zu lassen: So lautete die Meldung fast auf den Tag genau vor acht Jahren. Das Land wollte ein Angebot für Frauen schaffen, umgesetzt wurde das bis heute nicht.

„Mit keiner einzigen Möglichkeit im Burgenland, Abtreibungen auf Wunsch durchführen zu lassen, und nur jeweils einem Gynäkologen in Vorarlberg und Tirol sind wir auch hierzulande im Jahr 2022 von einem niederschwelligen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen, wie wir Grüne ihn befürworten, noch weit entfernt“, kritisiert Meri Disoski, Frauensprecherin der Grünen. Abtreibungen würden immer mehr zu einer sozialen Frage, weil Frauen mit hohen Kosten und langen Anfahrten in andere Bundesländer konfrontiert sind, so die Kritik.

Medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche würden „selbstverständlich im Burgenland vorgenommen“, teilt ein Sprecher der Krages (Burgenländische Krankenanstalten Gesellschaft m.b.H.) auf Anfrage mit.

Zu wenig Privatsphäre

„Unsere Expertinnen und Experten sind aber zum Schluss gekommen, dass in den Landesspitälern der besondere Schutz der Privatsphäre betroffener Frauen nicht ausreichend möglich wäre“. Das hänge u. a. mit der baulichen Situation und den „überschaubaren Strukturen“ zusammen. Aus diesen Gründen können externe Medizinerinnen und Mediziner auch keine geplanten Abbrüche vornehmen, wie es in großen Städten in anderen Bundesländern der Fall ist.

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Das Land Burgenland stehe jedenfalls „voll und ganz“ hinter der Fristenlösung, heißt es dazu aus dem Amt der Burgenländischen Landesregierung. Diese besagt, dass ein Abbruch innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate straffrei bleibt. Einen Rechtsanspruch auf einen Abbruch gibt es nicht.

Wesentlicher Grund, warum Abtreibungen nicht auf Wunsch im Land durchgeführt werden, sei, dass diese in einem Umfeld stattfinden müssten, das betroffene Frauen „maximal schütze und Anonymität gewährleistet“. Das sei aus den – wie auch von der Krages genannten Gründen – im Burgenland so nicht möglich.

Erreichbarkeit als Argument

„Ärztinnen und Ärzte können aufgrund bestehender Gesetze nicht gezwungen werden, medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen“, heißt es von der Landesregierung.

Laut dem Vizepräsident der Ärztekammer Burgenland, Michael Schriefl, ist es immer eine individuelle Entscheidung des Facharztes, ob er Abbrüche durchführt oder nicht. Dass es kein Angebot im Burgenland gibt, sei u. a. geografisch bedingt. Zentren, wo Abbrüche durchgeführt werden, wie in Wien und Graz, seien von den meisten Gemeinden in ein- bis eineinhalb Stunden Fahrzeit erreichbar heißt es u. a. vom Land.

„Was nützt es einer Frau im Bezirk Neusiedl, wenn es ein Angebot in Güssing gäbe – sie würde vermutlich nach Wien fahren“, sagt Schriefl. Zudem gebe es am gynäkologischen Sektor ohnehin Lücken in der Regelversorgung, so der Kammer-Vizechef: Ab Oberwart südwärts gibt es derzeit nur eine Fachärztin.