Chronik/Burgenland

Commerzialbank: U-Ausschuss soll in einer Woche starten

Aufarbeitung. Der Untersuchungsausschuss zur allfälligen politischen Tangente des Skandals rund um die Commerzialbank Mattersburg soll in einer Woche, am 30. September, zum ersten Mal zusammentreten. Das erfuhr der KURIER aus informierten Kreisen. Das Büro von Landtagspräsidentin Verena Dunst (SPÖ) hielt sich am Dienstag noch bedeckt und verwies auf „laufende Verhandlungen“. Anders als der bis dato letzte U-Ausschuss im Jahr 2000 zur Kreditaffäre der Bank Burgenland findet der Ausschuss 2020 nicht im Landtag, sondern im Eisenstädter Kulturzentrum statt. Die von Corona vorgegebenen Abstandsregeln seien im KUZ leichter einzuhalten.

Der Untersuchungsausschuss ist nach dem Muster des Hauptausschusses des Landtags zusammengesetzt: Die SPÖ stellt fünf der neun Mitglieder, die ÖVP zwei, FPÖ und Grüne jeweils einen Vertreter. Den Vorsitz führt Dunst, ihr zur Seite stehen ein Verfahrensrichter und ein Verfahrensanwalt. Richter und Anwalt werden vom Ausschuss in seiner ersten Sitzung mit einfacher Mehrheit gewählt. Im Vorfeld sollen sich die Parteien aber auf Walter Pilgermair, pensionierter Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck, und den Anwalt Michael Kasper verständigt haben.

Was genau wird geprüft?

Während Einigkeit darüber herrscht, wer untersucht und wo die Untersuchung stattfindet, gibt‘s auf die Frage, was geprüft werden soll, keinen Konsens. Dunst hatte mehrere Punkte im U-Ausschuss-Antrag von ÖVP-Klubchef Markus Ulram und seinen Kollegen Hans Tschürtz (FPÖ) und Regina Petrik (Grüne) gestrichen und von „kleinen rechtlichen Anpassungen“ gesprochen, die Opposition hat daraufhin am vergangenen Donnerstag das Landesverwaltungsgericht angerufen. In der 11-seitigen Anfechtung vertreten Türkis, Blau und Grün die Ansicht, Dunst habe nicht bloß kleine rechtliche Anpassungen vollzogen, sondern ihr Beschluss sei schlicht „rechtswidrig“. Allein schon aus formalen Gründen, weil sie die anderen Parteien zuvor hätte einbinden müssen.

Ein Dreier-Senat des Verwaltungsgerichts sollte „tunlichst“ innerhalb von vier Wochen entscheiden. Aufschiebende Wirkung habe die Anfechtung keine, ist man in der Landtagsdirektion überzeugt. Warum? Weil davon nichts im Landesverwaltungsgerichtsgesetz stehe. Der Ausschuss beginnt also auf Grundlage des Dunst-Beschlusses.